Mehrfach durch die Kontrolle gerasselt

Verdorbene Nudeln und Artischocken: Zuger Beizer muss 1’200 Franken Busse zahlen

Die Lebensmittelkontrolle stellte im Sommer 2018 fest, dass die Pasta in dem Zuger Restaurant verdorben war. (Bild: Symbolbild von Engin Akyurt auf Pixabay)

Vier Mal hat die Lebensmittelkontrolle im letzten Jahr ein Zuger Restaurant kontrolliert. Dabei wurden teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Der Beizer hat gemäss Staatsanwaltschaft nichts dagegen unternommen – und wird deshalb nun bestraft. Zu Unrecht, wie er findet.

«Ausgezeichnet» finden die meisten Gäste das gehobene Restaurant. Das geht zumindest aus den zahlreichen Online-Bewertungen der Beiz hervor. Würde die Lebensmittelkontrolle ein Prädikat ausgeben, es fiele ganz anders aus: «Ungenügend» nämlich.

Vier Mal haben die Kontrolleure in den letzten zwei Jahren den Zuger Betrieb unter die Lupe genommen. Bei den Inspektionen wurden teils erhebliche Mängel im Zusammenhang mit der Lebensmittelsicherheit und der Hygiene festgestellt.

Mehrfach waren die Werte zu hoch

Das schlug sich in den Labor-Werten nieder: Im Sommer 2018 wurden mehr Keime und Bakterien an Nudeln und Artischocken sichergestellt, als die Richtwerte es erlaubt hätten. Im Herbst 2019 waren es dann Spätzli, Rehpfeffer und Polenta, die verdorben waren.

Wie aus einem rechtskräftigen Strafbefehl der Zuger Staatsanwaltschaft hervorgeht, hat der Beizer es trotz mehrfacher Inspektionen unterlassen, etwas gegen den bakteriellen Wildwuchs in seiner Küche zu unternehmen.

Die Staatsanwaltschaft spricht den Mann deshalb einer Übertretung des Lebensmittelgesetzes schuldig und verurteilt ihn zu einer Busse von 1'200 Franken. Darüber hinaus muss er Verfahrenskosten in der Höhe von 300 Franken bezahlen.

Wirt versuchte, die Berichterstattung zu verhindern

Ob ihn diese Verurteilung dazu veranlasst, nun Massnahmen zu ergreifen, um die Hygiene in der Restaurantküche sicherzustellen? Der Beizer wollte sich dazu gegenüber zentralplus zunächst nicht äussern. Eine entsprechende Anfrage lehnte er nicht nur ab; er drohte auch gleich mit rechtlichen Schritten, falls zentralplus ohne sein Einverständnis über diesen Fall schreiben sollte.

In der Schweiz gilt jedoch die Justizöffentlichkeit. In der Bundesverfassung ist festgeschrieben, dass Strafprozesse und Urteile öffentlich sind, damit sich die Bevölkerung ein Bild davon machen kann, wie die Justiz arbeitet. Das gilt auch für Strafbefehle. Journalistinnen dürfen über diese Fälle berichten. Allerdings unter der Voraussetzung, dass die Beschuldigten anonymisiert werden – weshalb an dieser Stelle nicht gesagt werden darf, um welchen Betrieb es sich handelt.

Verantwortung für Kühlanlagen liegt beim Vermieter

Unter dieser Bedingung war der Beizer bereit, sich zu den Vorwürfen zu äussern. «Dass ich verurteilt wurde, finde ich nicht fair», sagt er auf Anfrage. Er räumt ein, dass der Betrieb bei der ersten Kontrolle ein Problem mit dem Kühlschrank hatte. Dieses sei inzwischen jedoch behoben.

«Die Waren wären nicht zum Kochen benutzt worden.»

Betroffener Wirt

Die Erneuerung der kompletten Kühlanlage sei geplant, die Umsetzung liege aber nicht in seinen Händen, da dies Sache des Vermieters sei. Der Wirt betont, es habe zu keiner Zeit eine gesundheitliche Gefährdung für die Gäste bestanden, da die Esswaren beim Kochen derart erhitzt würden, dass keine Bakterien und Keime überleben.

Die zweite Kontrolle habe an einem Dienstagmorgen stattgefunden – dem Tag, an dem er jeweils die Ware im Kühlschrank überprüfe. «Ich war gerade im Begriff, das zu tun, als der Kontrolleur kam. Die Waren wären nicht zum Kochen benutzt worden», sagt der Wirt.

Kontrolle lief angeblich nicht sauber

Der Kontrolleur habe zudem sehr lange gebraucht, um seinen Bericht zu schreiben. «Während 45 Minuten lagen die Spätzli bei Zimmertemperatur neben ihm, bevor er die Messung vornahm. Der Kontrolleur habe lediglich eine kleine Kühlbox dabei gehabt. Damit aber selber die Kühlkette nicht eingehalten», so der Wirt.

«Als ich realisiert habe, dass die Einsprachefrist nur zehn Tage gilt, war es schon zu spät.»

Betroffener Wirt

Gegen die Berichte der Lebensmittelkontrolle, aber auch gegen den Strafbefehl gibt es Rechtsmittel. Der Wirt hätte sich also juristisch wehren und geltend machen können, dass die Kontrolle nicht sauber abgelaufen sei. Warum hat er das nicht getan? «Als ich realisiert habe, dass die Einsprachefrist nur zehn Tage gilt, war es schon zu spät und ich hatte sie verpasst», sagt er dazu.

Strafanzeige zeigt: Behörde nimmt den Fall ernst

zentralplus wollte nun genauer wissen: Wie wird in einem Fall wie diesem sichergestellt, dass die Gesundheit der Gäste in diesem Restaurant nicht weiter gefährdet wird? Diese Frage konkret zu beantworten ist leider nicht möglich. Grund: Der Datenschutz.

«Wir können Betriebe vorübergehend schliessen, wenn die Verhältnisse in einem Betrieb die öffentliche Gesundheit gefährden.»

Kantonschemiker Matthias Fricker

Kantonschemiker Matthias Fricker darf aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht sagen, welche Massnahmen die Lebensmittelkontrolle Zug angeordnet hat. Dass die Behörde Strafanzeige gestellt hat, spricht dafür, dass es sich aus ihrer Sicht nicht um einen Bagatellfall handelt – dann nämlich hätte die Behörde davon absehen können, die Staatsanwaltschaft über den Fall zu informieren. Die jetzige Verurteilung ist demnach als eine letzte Warnung zu verstehen. Und als Zeichen dafür, dass man den Fall ernst nimmt.

Schliessung des Betriebs möglich

Betriebe, in denen Beanstandungen entdeckt wurden, werden in der Regel häufiger kontrolliert. Möglich ist zudem die Anordnung von konkreten Massnahmen zur Verbesserung der Situation.

In schweren Fällen kann die Behörde auch die Schliessung eines Restaurants anordnen. «Wir können Betriebe schliessen, wenn die Verhältnisse in einem Betrieb die öffentliche Gesundheit unmittelbar und in erheblichem Masse gefährden», sagt Fricker.

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5 Kommentare
  • Profilfoto von Rolf Leuenberger
    Rolf Leuenberger, 25.04.2020, 20:30 Uhr

    Name der Beiz bekanntgeben

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  • Profilfoto von Monika Mathers
    Monika Mathers, 24.04.2020, 18:21 Uhr

    Mich störts, dass der Name des Restaurants nicht veröffentlicht werden kann. So weiss man ja nicht, ob man auch in Zukunft schlechte Nahrungsmittel isst.

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    • Profilfoto von Redaktion zentralplus
      Redaktion zentralplus, 24.04.2020, 18:31 Uhr

      Das Zuger Kantonsparlament hat sich im Jahr 2008 dagegen entschieden, dass die Resultate der Lebensmittelinspektoren in Restaurants öffentlich gemacht werden müssen. Die Restaurants können dies seither auf freiwilliger Basis tun. Leider geschieht dies nicht sehr häufig.

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    • Profilfoto von Tina
      Tina, 25.04.2020, 19:32 Uhr

      Stört mich auch massiv, so geht man in Zug niergens mehr rein. Schadet allen anderen die ihr Restaurant sauber halten.

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  • Profilfoto von Hansruedi Küttel
    Hansruedi Küttel, 24.04.2020, 12:02 Uhr

    Ach ja, Gefährdung der Gesundheit von Kunden kostet nur 1200 Franken? Wenn das ein «gehobenes Restaurant» sein soll, dann ist das Geld bald wieder eingespielt…

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