Sorge um gehbehinderte und betagte Fussgänger

Velos auf dem Trottoir: Stadt Luzern findets ungefährlich

Kinder bis 12 Jahre dürfen neu auf dem Trottoir fahren. (Bild: Pixabay)

Kinder bis zwölf Jahre dürfen seit Anfang Jahr auf dem Trottoir Velofahren. Vorausgesetzt, es gibt keine Velospur. Die Stadtluzerner Fraktion der Grünen sieht darin eine Gefahr für betagte und gehbehinderte Fussgängerinnen – der Stadtrat hingegen verweist auf den Bund und bestehende Schutzmassnahmen.

Wenn ein Velo fahrendes Kind auf dem Trottoir an dir vorbeidüst, ist das kein Grund mehr zum Schimpfen. Zumindest seit dem 1. Januar 2021. Seit diesem Zeitpunkt ist es Kindern bis zwölf Jahren in der Schweiz nämlich erlaubt, auf dem Trottoir zu fahren, falls es keine Velospur hat. Mit dieser Anpassung der Verkehrsregelverordnung will der Bund Kinder im Strassenverkehr besser schützen. Seit diese neue Regel Anfang Jahr eingeführt wurde, sorgt sie in der Stadt Luzern für Diskussionen (zentralplus berichtete).

So forderte die Fraktion der Grünen und Jungen Grünen mittels Interpellation eine Stellungnahme des Stadtrats, inwiefern Fussgängerinnen mit einer körperlichen Beeinträchtigung und betagte Fussgänger vor möglichen Kollisionen mit Velos auf dem Trottoir geschützt werden. Gemäss den Interpellanten berge die neue Regelung «ein gewisses Gefahrenpotenzial für Unfälle in engen Situation oder an Stellen mit grosser Fussgängerfrequenz».

Der Stadtrat bestätigt in seiner Antwort auf die Interpellation, dass die neue Verkehrsregel durchaus eine zusätzliche Gefährung für Fussgängerinnen darstellt. Allerdings schätzt er diese als «nicht sehr hoch ein». Der Stadtrat begründet diese Haltung darin, dass die Situation mit Velo fahrenden Kindern auf dem Trottoir nicht komplett neu sei.

Viel Verkehr auf dem Trottoir

So schreibt der Stadtrat: «Einerseits war es bereits jetzt möglich, Kinder im Vorschulalter auf dem Trottoir fahren zu lassen, und anderseits sind die immer zahlreicher auftretenden «fahrzeugähnlichen Geräte» wie Kickboard, Trottinett, Inline-Skates oder Rollbrett ebenfalls an die Fahrt auf dem Trottoir gebunden.»

Zudem prüft die Stadt bei der Planung der Strasseninfrastruktur «standardmässig», ob zusätzliche Schutzmassnahmen für Fussgänger notwendig sind. Darum sieht der Stadtrat keine Veranlassung, «auf die Änderung der Verkehrsregel mit eigenen spezifischen Massnahmen zum Schutz von Menschen mit Behinderung oder von älteren Personen zu reagieren».

Stadt verweist auf den Bund

Ein weiteres Anliegen der Interpellanten ist die Sensibilisierung der Kinder und Eltern auf die neue Verkehrsregel. Sie wollen daher vom Stadtrat wissen, ob in Luzern eine entsprechende Informations- und Sensbilisierungskampagne geplant ist. Der Stadtrat aber winkt ab und verweist auf den Bund, welcher die neue Verkehrsregel schweizweit veranlasste. Begleitmassnahmen seien daher primär auf nationaler Ebene anzugehen.

So könne es aus Sicht des Stadtrats nämlich nicht sein, «dass jeder Kanton oder gar jede Gemeinde aus der für die ganze Schweiz geltenden Verordnung eigene Massnahmen ableitet». Das gelte insbesondere für Kommunikationsmassnahmen. Weiter verweist der Stadtrat auf die bereits bestehenden nationalen und städtischen Kampagnen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.

Der Stadtrat versichert aber, dass die Instruktoren der Luzerner Polizei im Verkehrsunterricht die Kinder auf die neue Regel hinweisen. «Schliesslich steht das Thema auch bei Eltern- und Seniorenveranstaltungen auf der Traktandenliste», antwortet der Stadtrat auf das Anliegen der Interpellanten.

Durchgehendes Velonetz ist in Planung

Zuletzt fordern die Grünen, dass die neue Regel nur als Übergangslösung gelten soll, bis ein sicheres und durchgehendes Netz von Velowegen in der Stadt installiert ist. Der Stadtrat wiederum verweist auch hier auf die bereits laufende Planung eines zusammenhängenden Velowegnetzes im Rahmen der städtischen Mobilitätsstrategie. So seien Massnahmen zur Verbesserung des Veloverkehrs auf den verschiedenen Hauptachsen der Stadt, beispielsweise der Zürich- oder Haldenstrasse, oder der Seebrücke, bereits geplant.

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4 Kommentare
  • Profilfoto von fries silvia
    fries silvia, 09.09.2021, 15:45 Uhr

    leider werden heute von div. Velofahrern , die weit über 12 Jahre alt sind die Trottoirs als Alleineigentum betrachtet.
    Mein Mann ist blind, er hat keine Möglichkeit mehr seine Spaziergänge zu machen, wie das noch vor 2 Jahren der Fall war.
    Die Rücksichtslosigkeit gewisser Velofahrer hat derart zugenommen, dass es eine bodenlose Frechheit ist, wie Fahrverbote ignoriert werden. Dieselben Fahrer finden es auch unnötig bei Dunkelheit mit Licht zu fahren und das natürlich auch auf den Trottoirs.

    Wo bleibt eigentlich eine Polizeikontrolle ?

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  • Profilfoto von R. Baruffa
    R. Baruffa, 07.09.2021, 17:55 Uhr

    Wer das Glaupt sel mol ab de 5 Hünebergstrasse laufe isch Lebensgföhrlich und alli sind 12 😂

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  • Profilfoto von Schneider
    Schneider, 07.09.2021, 16:16 Uhr

    Was tut Borgula ?
    Wollte Luzern nicht eine velofreundliche Stadt werden. Indem Radfahrerinnen und Radfahrer und andere rollende Vehikel auf dem Trottoir fahren?

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    • Profilfoto von Marc Wieser
      Marc Wieser, 08.09.2021, 10:52 Uhr

      Wie muss ich Ihre Frage verstehen? Die Stadt Luzern will velofreundlicher werden, das stimmt. Die Stimmbevölkerung unterstützt diese Pläne bis jetzt bei jeder entsprechenden Abstimmung. Das dies unter den bestehenden Platzverhältnissen nur mit Einschränkungen von anderen Verkehrsteilnehmenden möglich ist (z.B. MIEV) liegt auf der Hand. Nur geht es im Bericht um ein Bundesgesetz, dass Velofahrenden unter 12 Jahren die Benützung des Trottoirs erlaubt.
      Was war nun genau Ihre Frage und in welchem Zusammenhang steht dies mit Stadtrat Borgula?

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