Räumung bleibt aus

Überraschung beim Hinterschlund: Wagenburg hat Mietvertrag

Die Wagenburg auf dem Hinterschlund. (Bild: Archivbild: bic)

Während Politiker fragen, wann die Wagenburg beim Krienser Hinterschlund geräumt wird, hat sich hinter den Kulissen etwas getan: Die Stadt Luzern hat mit den Bewohnern einen Mietvertrag unterschrieben.

Auf einmal gehts vorwärts. Der Luzerner Stadtrat gibt am Freitag bekannt, dass er Mitte Dezember mit den Bewohnern der Wagenburg auf dem Hinterschlund einen befristeten Mietvertrag abgeschlossen hat. Bis Ende April 2027 dürfen die Bewohner laut dem Stadtrat dort bleiben.

Die Besetzer, die zum Zweck der Vertragsschliessung den Verein Hinterschlund gegründet haben, zahlen der Stadt eine Miete. Stadträtin Korintha Bärtsch sagt auf Anfrage, der Mietzins sei vergleichbar mit jenen anderer Zwischennutzungen. Eine Räumung des Areals, wie sie von einigen Politikerinnen zuvor gefordert wurde, ist vom Tisch.

Wie hoch die Miete ist, ist nicht bekannt

Die Situation schien lange aussichtslos verfahren: Seit mehr als drei Jahren besetzen mehrere Personen illegal einen Teil des Areals Hinterschlund, das auf Krienser Boden liegt, aber der Stadt Luzern gehört. Sie wohnen dort in Barracken und Anhängern.

Vergangenes Jahr haben die Bewohner der sogenannten Wagenburg ein nachträgliches Baugesuch bei der Stadt Kriens eingereicht, um ihre Wohnsituation rechtens zu machen. Dies geschah ohne Zustimmung der Stadt Luzern, welche als Eigentümerin des Areals dafür eigentlich ihren Segen geben müsste. Gegen das Gesuch sind Einsprachen eingegangen, ein Entscheid ist noch hängig (zentralplus berichtete).

Der Mietvertrag hat Auswirkungen auf das Baugesuch. Weil die Stadt Luzern mit dem Vertrag der Wagenburg ihren vorläufigen Segen gibt, kann die Stadt Kriens dieses nun ordentlich prüfen.

Räumung wäre unverhältnismässig

Anfangs Dezember hat die FDP der Stadt Luzern eine Interpellation eingereicht und gefragt, warum die Stadt die Wagenburg nicht mit einer privatrechtlichen Räumung entfernen lässt (zentralplus berichtete).

Die Neuigkeit über die erzielte Einigung zwischen der Wagenburg und Luzern macht der Stadtrat in der Antwort auf diesen Vorstoss bekannt. Im Weiteren äussert sich der Stadtrat dazu, weshalb eine Räumung des Areals für ihn nicht infrage kommt.

Laut dem Stadtrat müsste nach einer Räumung sichergestellt werden, dass das geräumte Areal nicht mehr unbefugt betreten werden könne. Sprich: Umfangreiche Sicherheitsmassnahmen mit verstärkten Zäunen und Toren sowie Wachen würden nötig.

Das Areal Hinterschlund ist heute frei begehbar – mit einer Räumung müsste es wohl umzäunt werden. (Bild: Stadt Kriens)

Der Stadtrat schreibt entsprechend: «Solange keine Nutzung des Areals behindert wird, wäre angesichts der Tatsache, dass ein nahezu leeres Areal umzäunt und bewacht werden müsste, eine Räumung unverhältnismässig und finanziell nicht zu rechtfertigen.»

Bei Hinterschlund und Grabenhof soll Veloweg entstehen

Gleichzeitig mit der Bekanntgabe des Mietvertrags haben die Städte Kriens und Luzern am Freitag eine gemeinsame Medienmitteilung herausgegeben. Damit machen sie weitere Neuigkeiten publik, welche die Zukunft der Areale Hinterschlund und Grabenhof betreffen.

Die beiden Städte haben eine Absichtserklärung zur Entwicklung der beiden Flächen unterschrieben. Die beiden wollen einen öffentlichen Bogenweg für Velos und Fussgänger realisieren, sowie naturnahe Freiräume. Dafür gewährt die Stadt Luzern der Stadt Kriens unbefristete Grunddienstbarkeiten. Zudem werde der Kanton den Schlimbach renaturieren und Massnahmen für den Hochwasserschutz treffen, heisst es in der Mitteilung.

Bauarbeiten beginnen voraussichtlich bald

Um diese Vorhaben umzusetzen, stellt die Stadt Luzern auf dem Grabenhof rund 20'000 Quadratmeter zur Verfügung. Dafür musste die Stadt einigen Familiengärten auf dem Grabenhof kündigen. Die Arbeiten sollen plangemäss 2026 starten.

Um die weitere Entwicklung der Areale in die Wege zu leiten, geben die Städte weiter bekannt, dass die Stadt Luzern den Hinterschlund im laufenden Jahr zur Abgabe im Baurecht ausschreiben will (zentralplus berichtete). Teile des Grabenhofs sollen im Rahmen der Revision der Bau- und Zonenordnung der Stadt Kriens in eine Wohn- und Arbeitszone überführt und von der Stadt Luzern gegen Ende dieses Jahrzehnts zur Abgabe im Baurecht ausgeschrieben werden. 

Luzern wollte alles auf einmal bekannt geben

Die gemeinsame Absichtserklärung ist im Übrigen auch der Grund, weshalb die Stadt Luzern erst jetzt über den abgeschlossenen Mietvertrag informiert. Die Stadt habe diese beiden Dinge zusammen kommunizieren wollen, sagt Stadträtin Korintha Bärtsch.

Der Hinterschlund und der Grabenhof gehören zum Entwicklungsgebiet Luzern Süd, wo in den nächsten 20 Jahren Wohnraum und Arbeitsplätze für bis zu 15'000 Menschen entstehen sollen (zentralplus berichtete).

Hinweis: Der Artikel ist mit Zitaten von Korintha Bärtsch ergänzt worden.

Verwendete Quellen
  • Antwort des Luzerner Stadtrats auf den Vorstoss der FDP Stadt Luzern
  • Medienmitteilung der Städte Luzern und Kriens
  • Telefonat mit Korintha Bärtsch, Stadtluzerner Baudirektorin
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