Die Gegner der Hundefreilaufzone am Churchill-Quai haben Recht erhalten: Die Stadt muss für die bereits bewilligte Freilaufzone für Hunde nachträglich ein Baugesuch einreichen. Der Regierungsrat hatte eine entsprechende Beschwerde noch abgewiesen.
Auf der Wiese innerhalb des Parks am Churchill-Quai dürfen Hunde ohne Leine herumtollen. Nach einem zweijährigen Pilotprojekt hat der Stadtrat letzten Juli entschieden, dass die Hundefreilaufzone definitiv eingeführt wird.
Auch auf dem Fussweg, der direkt dem Ufer des Vierwaldstättersees entlangführt, herrscht keine Leinenpflicht, sodass die Hunde weiterhin Zugang zum Wasser haben. Mehreren Anwohnern ist diese Regelung aber nicht geheuer. Sie fürchten sich vor den Hunden und um die Sicherheit der Passanten (zentralplus berichtete).
Die Anwohner wandten sich deshalb mit einer Aufsichtsrechtsbeschwerde an die Luzerner Regierung (zentralplus berichtete), erhielten jedoch abschlägigen Bescheid: «Die Beschwerde wurde mit der Begründung abgelehnt, dass die Stadtverwaltung die Besonderheiten vor Ort am besten kenne und die Kantonsregierung sich daher zurückhalte», sagte der Luzerner Anwalt Loris Fabrizio Mainardi, der die Anwohner vertritt.
Allfällige Verstösse der Stadt sollen geprüft werden
«Nicht bedacht hat die Regierung dabei jedoch, dass die Stadt in diesem Fall selber die Bauherrin und entsprechend befangen ist», schob Mainardi nach, der dem Anliegen seiner Klienten nun auf juristischem Wege Gehör verschafft hat. Anfang März hat Mainardi das Justiz- und Sicherheitsdepartement aufgefordert, ein Baugesuch einzuleiten.
Die Stadt Luzern bestätigt nun gegenüber dem Anwalt, dass der Bereich Baugesuche die Einreichung eines Baugesuches beim Tiefbauamt bis spätestens am 30. April einfordert.
Im Bestätigungsschreiben der Stadt wird auch betont, dass allfällige Verstösse gegen die Baubewilligungspflicht im Zuge der Prüfung des Gesuches geklärt werden sollen. Für Mainardi und seine Klienten ist dieser Schritt zumindest ein «Etappensieg».