Schutzkonzept in der Gastrobranche: So streng wird die Happy-Hour
Immer mehr Inhalte des Schutzkonzeptes für Gastrobetriebe sickern an die Öffentlichkeit. Klar ist, dass Kontaktangaben gemacht werden müssen. Die Maskenpflicht für Serviceangestellte fällt jedoch weg.
Wer eine Beiz betritt, muss künftig Vorname, Nachname und Telefonnummer angeben. Diese Daten müssen danach 14 Tage lang aufbewahrt werden, damit ein allfälliger Ausbruch des Coronavirus genau zurückverfolgt werden kann. Dies berichten am Dienstag sowohl «Blick» wie auch «CH Media».
Gastrobetriebe müssen ausserdem Auskunft darüber geben können, welcher Kellner welche Tische bedient hat. Diese Informationen müssen ebenfalls 14 Tage gespeichert werden.
Keine Live-Musik, kein Maskenzwang
Gemäss Entscheid des Bundesrates sind maximal vier Personen pro Tisch erlaubt. Ausgenommen sind Eltern und Kinder. Live-Musik, Billard, Dart und andere Unterhaltungsangebote bleiben bis auf Weiteres verboten.
Es bestehe zwar die Empfehlung zum Maskentragen für das Personal, einen Zwang zum Mundschutz soll es aber nicht geben. Überall, wo Leute warten, braucht es zudem Abstandslinien. Auch Desinfektionsmittelstationen müssen aufgestellt werden.
Brisant: Weder der Branchenverband noch der Bund wird die Beizer mit Masken oder mit Desinfektionsmittel versorgen.