Rechtsstreit geht in die nächste Runde

Schlössli Utenberg: Stadt Luzern fährt vor Gericht eine Niederlage ein

Schlössli Utenberg Luzern (Bild: ber)

Ein Büro mit Aussicht: Das Schlössli Utenberg ist seit vier Jahren der Hauptsitz einer privaten Firma. Dem Luzerner Juristen Loris Mainardi ist das ein Dorn im Auge. Er fordert, dass das Bijou öffentlich genutzt wird – und hat jetzt vor Bezirksgericht einen ersten Zwischensieg errungen.

«Für immer und ausschliesslich» sollte das Schlössli der Luzerner Bevölkerung offen stehen. So wollte es der letzte Eigentümer, der die Liegenschaft der Stadt Luzern 1931 vermacht hat (zentralplus berichtete).

Es handelte sich um den amerikanischen Kunsthistoriker und Kunstmäzen Charles B. Hoyt, der das Schlössli Utenberg der Stadt Luzern überlassen hat – unter der ausdrücklichen Auflage, dass es für die Öffentlichkeit bestimmt ist.

Seit 2017 allerdings ist das Schlössli Utenberg nicht mehr vollständig zugänglich. Im zweiten Stock des herrschaftlichen Hauses befinden sich Sitz und Büroräumlichkeiten einer Firma.

Der Luzerner Jurist Loris Mainardi hat die Stadt Luzern deswegen verklagt. Seiner Meinung nach ist die heutige Nutzung nämlich nicht rechtmässig. Er fordert, dass die Baudirektion gerichtlich verpflichtet wird, den Willen des Kunstmäzens umzusetzen – was aus seiner Sicht die Nutzung als Firmensitz oder als gewinnorientierten Gastronomiebetrieb mit Konsumationszwang ausschliesst.

Was die Stadt Luzern versucht hat, «grenzt an Rechtsmissbrauch»

Die Stadt Luzern setzte sich dagegen zur Wehr. Sie versuchte den Prozess zu verhindern, indem sie geltend machte, nicht das Bezirksgericht Luzern, sondern ein amerikanisches Gericht sei für die Beurteilung des Falls zuständig – weil der Kunstmäzen aus den USA stammte. Zudem sei Mainardi gar nicht berechtigt, den Erbvertrag durchzusetzen.

Das Bezirksgericht Luzern kommt nun jedoch zu einem anderen Schluss. Es erklärt sich als örtlich wie auch sachlich zuständig – und lässt die Klage gegen die Stadtbehörden deshalb zu.

Aus dem Urteil geht relativ deutlich hervor, was die Richterinnen vom Versuch der Stadt halten, das Gerichtsverfahren vorzeitig «abzuklemmen». Dieser «grenzt an Rechtsmissbrauch», heisst es im Entscheid wörtlich.

Loris Mainardi fühlt sich voll bestätigt. «Es wäre aus meiner Sicht ein Skandal gewesen, wenn sich das Bezirksgericht auf dieses Spielchen eingelassen und andersrum entschieden hätte», sagt er auf Anfrage von zentralplus.

Die Parkanlage ist weiterhin öffentlich zugänglich – aber ein Teil der Liegenschaft ist es nicht (mehr). (Bild: ber)

Wer von einem Deal profitiert, muss seinen Teil der Abmachung einhalten

Auch mit dem Einwand, der Jurist habe gar kein Recht, den Willen des Verstorbenen durchzusetzen, kommt die Stadt nicht durch. Mainardi, der in der Stadt Luzern wohne, habe ein «berechtigtes Interesse, dass das Schloss gemäss der erbvertraglichen Auflage genutzt wird». Er ist daher berechtigt, dies nötigenfalls gerichtlich durchzusetzen

Zudem hält das Bezirksgericht fest, dass die Auflage weder verjährt noch ihre Geltungsdauer abgelaufen ist – anders als die Stadt Luzern dies behauptet hat. Die Stadt sei durch den Erbvertrag nach wie vor begünstigt und in der Lage, die Auflage zu erfüllen.

Anders gesagt: Sie zieht immer noch Nutzen aus dem Deal, also muss sie ihren Teil davon auch heute noch einhalten. So sieht es jedenfalls Loris Mainardi: «Die Stadt Luzern profitiert bis heute von dem Erbe – und sie hat von Anfang an gewusst, worauf sie sich mit dem Erbvertrag eingelassen hat.»

Das Schlössli Utenberg war in der Vergangenheit auch wegen der atemberaubenden Aussicht ein beliebtes Ausflugsziel. (Bild: ber)

Stadt hüllt sich in Schweigen

Der Zwischenentscheid des Bezirksgerichts ist nicht rechtskräftig und kann innert 30 Tagen mit Berufung beim Kantonsgericht angefochten werden. Anschliessend kann das Bezirksgericht in einem zweiten Schritt entscheiden, ob die heutige Nutzung tatsächlich rechtswidrig ist oder nicht.

Und wie geht es danach weiter? Muss die Firma ausziehen? Dazu will die Stadt auf Nachfrage von zentralplus nichts sagen. «Die Stadt Luzern hat den Zwischenentscheid des Bezirksgerichts heute erhalten», heisst es in einer schriftlichen Stellungnahme der Baudirektion. «Sie wird diesen im Detail analysieren und dann über die weiteren Schritte entscheiden. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, kann darüber keine weitere Auskunft gegeben werden.»

Im Erdgeschoss des Schlössli Utenberg ist heute ein Café untergebracht – wegen der Corona-Massnahmen ist es derzeit geschlossen. (Bild: ber)
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5 Kommentare
  • Profilfoto von Urs Eggler
    Urs Eggler, 04.03.2021, 10:17 Uhr

    Wenn der Park öffentlich zugänglich ist und das Café im Innenbereich auch, dann ist meines Erachtens die Auflage doch schon einmal mehrheitlich erfüllt. Und ich vermute, dass ein Interessierter nach Absprache mit den Mietern auch einen Blick in den oberen Stock werfen darf. Das Schlössli liegt ja an der Peripherie und es werden dort nicht jeden Tag Hunderte von Interessierten das Gebäude anschauen wollen….

    Das ist doch ok so, oder was soll denn sonst dort stattfinden, noch eine weitere zweistöckige Buvette? Ein schönes Heim für Obdachlose? Das Naturmuseum? Oder vielleicht ein Partylokal für die Jungen, dort könnten sie wenigstens richtig Gas geben. Oder jawoll, die Eichwäldlis!

    Warum genau ist der heutige Zustand dem Herr Mainardi «ein Dorn im Auge»? Das Haus steht ja den LuzernerInnen offen? Was möchte er denn, das dort stattfindet? Und zahlen müssten dann wir Steuerzahler? Da finde ich die aktuelle Lösung doch einen guten Kompromiss!

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  • Profilfoto von Rudolf 1
    Rudolf 1, 04.03.2021, 06:25 Uhr

    Durch die Annahme des Erbes hat die Stadt auch die Pflicht einer öffentlichen Nutzung anerkannt. Nun stellt sich eine solche Nutzung für die Stadt als finanzielle Belastung heraus. U. a. ist dort oben keine kostendeckende Verpachtung an einen Gastronomen möglich. Ein nachträglicher Erbverzicht scheint auch nicht möglich zu sein.

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  • Profilfoto von Heidi Speck
    Heidi Speck, 03.03.2021, 19:52 Uhr

    Zum Glück gibt es Leute wie Herr Meinhardi..Die Stadtbehörden entscheiden in vielen Dingen eigenmächtig ohne die betroffenen Bürger zu informieren. Beispiel, Oberseeburgkuppe, Hundewiese am Quai.

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  • Profilfoto von Stefan Jecker
    Stefan Jecker, 03.03.2021, 16:58 Uhr

    Einfach unglaublich diese Stadt. Sie handelt wieder besseres Wissen und wird jetzt wohl einmal mehr auf Zeit spielen. Mal wieder im Departement von Manuela Jost wie die Bodum Peinlichkeit und die never ending Story mit der Soldatenstune. Und wer darf das alles finanzieren? Der Steuerzahler natürlich.

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    • Profilfoto von CScherrer
      CScherrer, 04.03.2021, 14:11 Uhr

      Und was genau finanziert der Steuerzahler @Stefan Jecker? Nichts! Das Haus wurde verkauft und der Käufer betreibt ein Kaffee, erfüllt die Auflagen. Man hat jahrelange dort oben geübt und es hat nicht funktioniert. Selbst das Hotel Wilden Mann hat dort oben mal gewirtet und es hat nicht sein sollen. Den Steuerzahler kostet das Schlössli Utenberg keinen Rappen.

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