Auslandaufenthalt

Professorin in Südafrika – Uni wehrt sich gegen Artikel

Anna Coninx, Professorin für Strafrecht an der Universität Luzern, ist derzeit in Südafrika anzutreffen. (Bild: Universität Luzern / bic)

Die an der Universität Luzern wirkende Strafrechts-Professorin Anna Coninx verbringt zurzeit ein Jahr in Südafrika – ihren Lohn bezieht sie teilweise trotzdem. Die Uni wehrt sich gegen Vorwürfe eines Zürcher News-Portals.

Normalerweise wandelt Anna Coninx in den Hallen der Universität Luzern und geht dort ihrer Tätigkeit als Professorin für Strafrecht nach. Jetzt aber weile Coninx, eine der Erbinnen der Verlegerfamilie, die auch den «Tages-Anzeiger» herausgibt, zusammen mit ihrem Ehemann und ihren Kindern für ein Auslandjahr in Südafrika, wie die Zürcher News-Plattform «Inside Paradeplatz» schreibt.

Hintergrund: Ihr Mann, ein Professor an der Uni Bern, habe die Erlaubnis für ein Auslandsjahr erhalten.

Der Haken an der Sache laut dem Portal: Ein Teil des Auslandsaufenthalts der Professorin gehe auf Kosten des Steuerzahlers. Wie es im Artikel weiter heisst, beziehe die Strafrechtlerin neben einem unbezahlten halbjährigen Urlaub ein bezahltes Forschungssemester.

Zeit im Ausland dient der Forschung

Dave Schläpfer, Mediensprecher der Universität Luzern, bezeichnet den «Inside Paradeplatz»-Artikel gegenüber zentralplus als «tendenziös». Die Darstellung sei in verschiedenen Punkten «faktisch falsch». Schläpfer sagt: «Ja, unsere Rechtsprofessorin Anna Coninx verbringt zwei Semester in Südafrika – zunächst im Rahmen eines unbezahlten Urlaubs und aktuell nun noch im Rahmen eines laufenden Forschungssemesters.»

Sowohl der unbezahlte Urlaub als auch das Forschungssemester seien von der Fakultät respektive von der Universität bewilligt worden. «Forschungssemester sind überhaupt nichts Aussergewöhnliches an Universitäten», ergänzt Schläpfer. «Im Gegenteil: Es handelt sich dabei um eine gängige Praxis und Leistungsauszeichnung und wird entsprechend gefördert.»

Die Zusprache eines Forschungssemesters sei stark reglementiert, so der Mediensprecher. «So muss etwa die Lehre in dieser Zeit durch fachkundige Vertretungen sichergestellt sein, was hier der Fall ist. Und es besteht zuhanden der Universitätsleitung die Pflicht zur Berichterstattung über das Geleistete.»

Regulärer Lohn, einfach im Ausland

Schläpfer betont weiter, es sei ein «kompletter Trugschluss, zu glauben, dass die Universität – und damit zu einem Teil die öffentliche Hand – Professorin Coninx quasi ihren Aufenthalt in Südafrika finanzieren würde». Vielmehr erhalte diese während ihres Forschungssemesters für ihre Arbeit, die sie nun für ein Semester halt einfach ortsversetzt im Ausland mache, ihren regulären Lohn, genauso, wie sie diesen auch bei ihrer Arbeit vor Ort in der Schweiz erhalten würde.

«Die Universität kommt – exakt gleich wie bei den Forschungsaufenthalten anderer unserer Professorinnen und Professoren – weder für Flüge noch irgendwelche Lebenshaltungs- oder sonstige Privatkosten auf.»

Ein letzter Punkt, so Dave Schläpfer, betreffe das behauptete «Begleiten» ihres Mannes: «Auch dies ist falsch. Letztlich hat das Paar – beides, ganz unabhängig voneinander, hochqualifizierte Wissenschaftler – nichts anderes getan, als seine beiden Forschungssemester miteinander koordiniert, die entsprechenden Gesuche eingereicht und diese von Instanzen von zwei unterschiedlichen Universitäten auch bewilligt erhalten.»

Hinweis: Der Artikel wurde am Montagabend um eine umfassende Stellungnahme der Universität Luzern ergänzt.

Verwendete Quellen
  • Artikel von «Inside Paradeplatz»
  • Schriftliche Stellungnahme von Dave Schläpfer, Mediensprecher der Universität Luzern
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