Blick in die Zahlen

Nach Subventions-Skandal: So funktioniert das VBL-Boni-System

Ist harter Kritik ausgesetzt: VBL-Direktor Norbert Schmassmann.

Im Zuge des Subventionsskandals sah sich die Konzernleitung der Verkehrsbetriebe Luzern teils harscher Kritik ausgesetzt. Auch die erhaltenen Bonizahlungen der letzten Jahre werden seither in Frage gestellt. zentralplus zeigt auf, wie und nach welchen Kriterien die VBL-Führung Tausende von Franken an Boni kassiert.

Es ist bald schon ein Jahr her. Ende Februar 2020 brachten mehrere Medienberichte die VBL-Affäre ins Rollen. Die rund 16 Millionen Franken an mutmasslich zu viel bezogenen Subventionsgeldern liegen auch fast 12 Monate später immer noch in der Schwebe.

Zwar versuchen das Bundesamt für Verkehr und der Verkehrsverbund Luzern die Rückzahlung mittels Strafanzeige zurückzufordern, die VBL weigern sich aber bis heute, der Forderung nachzukommen und hinterfragen die rechtliche Legitimität der Rückzahlungsforderung (zentralplus berichtete). Die Haltung der VBL-Führung bescherte ihr von verschiedenster Seite harsche Kritik, nicht zuletzt durch den Luzerner Stadtrat (zentralplus berichtete). Alles läuft derzeit auf einen Gang vors Gericht hinaus.

Hinter vorgehaltener Hand und in Kommentarspalten wird die VBL-Leitung seit Beginn dieser Affäre verdächtigt, sich selbst bereichert zu haben. Schliesslich kennen die VBL für ihre Toppositionen durchaus ein Bonussystem, in dem das Geschäftsergebnis ein Kriterium für dessen Ausrichtung ist. Werfen wir also einen Blick auf dieses.

Wo sind die Boni-Zahlungen ausgewiesen?

Seit der Publikationen des Geschäftsberichts 2015 weisen die VBL Entschädigungen an den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung jährlich öffentlich aus. Diese Offenlegung geht auf einen entsprechenden Beschluss des Stadtrates zurück.

In den Geschäftsberichten wird nicht von Boni gesprochen, sondern von verschiedenen Formen der Vergütung. Die fünf Mitglieder der VBL-Geschäftsleitung, inklusive CEO Norbert Schmassmann, erhalten drei Formen von Vergütungen. Diese definierte die VBL wie folgt:

  • Basisvergütung: Bei der Geschäftsleitung enthält die Basisvergütung die Grundsaläre.
  • Variable Vergütungen: Diese umfassen im Falle der Geschäftsleitung erfolgsabhängige Entschädigungen.
  • Übrige Vergütungen: Hier handelt es sich um weitere Entschädigungen mit Vergütungscharakter. Im Falle der Geschäftsleitung sind dies Pauschalspesen, allfällige Kinder- und Ausbildungszulagen sowie Dienstaltersgeschenke, sofern diese ausbezahlt worden sind.

Die eigentlichen Boni sind demnach die «variablen Vergütungen» und möglicherweise auch Teile der «übrigen Vergütungen».

Wie hoch fielen die Boni bei den VBL in den vergangenen Jahren aus?

Da der Geschäftsbericht für das Jahr 2020 erst im Mai publiziert wird, kommuniziert die VBL vorerst nicht, wie viel die Geschäftsleitung im vergangenen Jahr verdient hat. Blendet man die Kategorie «übrige Vergütungen» aus und definiert lediglich die Kategorie «variable Vergütungen» als Boni, so kassierte die VBL-Geschäftsleitung zwischen 2015 und 2019 rund 395’000 Franken an Boni.

So sah die Entwicklung bei Norbert Schmassmann aus:

Und so sah die Entwicklung bei den vier weiteren Mitgliedern der Geschäftsleitung aus:

Was ist mit den Jahren 2010 bis 2014?

Die Rückzahlungsforderungen des Bundes betreffen die Jahre 2010 bis 2017. Insofern währen auch die Boni-Zahlungen aus den Jahren 2010 bis 2014 relevant – also von den Jahren, bevor der Stadtrat die VBL verpflichtete, die Karten auf den Tisch zu legen.

Auf Anfrage von zentralplus wollen die VBL diese Zahlen aber nicht offenlegen. Stattdessen verweist man auf die Stadt Luzern als Eigner. Die Begründung der VBL ergibt nur bedingt Sinn: Da auch die anderen stadteigenen Betriebe EWL und Viva Luzern ihre entsprechenden Entschädigungen erst ab dem Jahr 2015 ausweisen, könne man «nicht einfach im Alleingang frühere Zahlen publizieren», so die VBL.

Die Stadt wiederum kann mit den Zahlen aus den genannten Jahren ebenfalls nicht dienen: «Die Stadt Luzern kann zu den Entschädigungen an die Geschäftsleitung und den Verwaltungsrat der VBL in den Jahren 2010 bis 2014 leider keine Auskünfte erteilen, da uns diese Informationen nicht vorliegen», heisst es auf Anfrage. Dies, weil keine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung früherer Daten bestehe. Zur Erinnerung: Die VBL gehören zu 100 Prozent der Stadt Luzern.

Einen Hinweis liefert zumindest der externe Untersuchungsbericht, der im Auftrag der Stadt Luzern erstellt wurde. Dort wird festgehalten, dass die Boni für die Geschäftsleitung im Zeitraum 2010 bis 2019 zwischen rund 7,5 und 12,3 Prozent des Grundgehalts entsprachen. Man kann also davon ausgehen, dass die Bonizahlungen für die Jahre 2010 bis 2014 sich grob in denselben Grössenordnungen befanden wie in den Jahren 2015 bis 2019.

Wer segnet die Boni ab?

Welches Mitglied der Geschäftsleitung wie viel an Boni erhält, bestimmt der Verwaltungsrat. Er tut dies gestützt auf einen entsprechenden Antrag eines Entschädigungsausschusses. Diesem Ausschuss gehören jeweils zwei Mitglieder des Verwaltungsrates an.

Einen Einblick in die Vergabekriterien der Bonizahlungen gewährt der genannte externe Untersuchungsbericht. Darin wird VBL-Direktor Schmassmann wie folgt zitiert: «Die Mitglieder der GL sind mit 12 Monatslöhnen angestellt, es gibt keinen 13., anstelle eines 13. gibt es einen variablen Bonus.»

Und nach welchen Kriterien?

Gemäss Schmassmanns Aussage, wird dieser Bonus als «Zielbonus» budgetiert (Betrag X für jedes Geschäftsleitungsmitglied). Wenn die vereinbarten Ziele umgesetzt werden, wird der Bonus ausgezahlt. Entscheidend ist demnach, was diese Ziele konkret sind. Gemäss Schmassmann gibt es «verschiedenartige» Ziele. Finanzielle Ziele gehören aber ganz klar dazu.

«Bei den finanziellen Zielen gab es zwar einen Zielgewinn, da wurden vom VR Vorgaben gemacht, was man erreichen muss», wird Schmassmann im Bericht weiter zitiert und hält fest: «Wenn man den Zielgewinn erreicht hat, dann gab es aber nicht einfach nach einem Dreisatz einen entsprechend hohen Bonus.» Gemäss dem VBL-Direktor gibt es also keine mathematische Formel für die Auszahlung von Boni.

Welche Gewinnvorgaben macht der Verwaltungsrat?

Was aber waren die finanziellen Ziele, die erreicht werden mussten? Grundsätzlich hatte die VBL der Stadt als Eignerin eine Dividende von 3 bis 5 Prozent auszurichten, sofern es das Unternehmensergebnis erlaubt. In den umstrittenen Jahren 2010 bis 2017 wurde jährlich eine Dividende von einer Million Franken ausgeschüttet, welche in die Kasse der Stadt floss (zentralplus berichtete).

Die Million an die Stadt lag jeweils am oberen Ende der geforderten 3 bis 5 Prozent. Bei den Erwartungen an die Geschäftsleitung ging der Verwaltungsrat aber noch ein gutes Stück weiter, wie der Untersuchungsbericht nahelegt. Demnach gab er beispielweise für das Jahr 2015 einen Zielgewinn der Holdinggesellschaft in der Höhe von 2 Millionen Franken vor.

Was sind die anderen Ziele, die erreicht werden müssen?

Andere Ziele mit Einfluss auf die Bonizahlungen seien nicht gewinnabhängig. Als theoretische Beispiele nennt Schmassmann die Eröffnung eines neuen Depots oder die Einführung einer neuen Linie. «Es sind vorwiegend qualitativ messbare Ziele. Am Schluss gab es einen Bonus, der nicht identisch mit dem Zielbonus sein musste», so Schmassmann.

Scheinbar wurde dieser «Zielbonus» durchwegs erreicht. So ist im Untersuchungsbericht dazu Folgendes zu lesen: «Die Gesamtzielbewertung sämtlicher Mitglieder der Geschäftsleitung lag in der Zeit zwischen 2010 und 2017 stets über 100 Prozent.»

Sollen die Boni gestrichen werden?

Gleich zu Beginn der Affäre pochte die städtische SP darauf, dass Angestellte stadteigener Betriebe – wie die VBL eines sind – keine Boni mehr erhalten sollen. «Gut möglich, dass es in dieser Sache zu Rückzahlungen von erhaltenen Boni kommt. Bis die Angelegenheit restlos geklärt ist, wären weitere Auszahlungen solcher Boni verantwortungslos», sagte der damalige Präsident der SP Stadt Luzern, Claudio Soldati, Anfangs März 2020 (zentraplus berichtete).

Bisher blieb es jedoch bei der blossen Forderung. Ein parlamentarischer Vorstoss dazu wurde jedenfalls nicht eingereicht. Es ist derweil bei Weitem nicht das erste Mal, dass die VBL wegen ihrer Boni-Zahlungen in Kritik geraten ist.

Ende 2016 standen die VBL in Verhandlungen mit dem Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD). Die Gewerkschaft kritisierte damals die VBL für die Boni-Zahlungen an die Chefs scharf. Dass Direktor Schmassmann insgesamt 40’000 Franken an Vergütungen bezog, stiess damals besonders sauer auf: «Damit streicht Schmassmann die Lohnerhöhung von fast 200 Mitarbeitenden der VBL ein», liess sich der damalige VPOD-Präsident Martin Wyss zitieren (zentralplus berichtete).

Gibt es Beispiele für gestrichene Boni?

In Zusammenhang mit den Bonizahlungen lohnt sich der Blick nach Bern. Dort wurden letztes Jahr praktisch identische Forderungen gegenüber dem Bahnunternehmen BLS laut. Auch gegen dieses Unternehmen reichte der Bund Strafanzeige wegen unzulässig bezogener Abgeltungen ein. Diese belaufen sich auf rund 43 Millionen Franken.

Auch die BLS kennt für die Mitglieder der Geschäftsleitung ein Bonisystem, das zumindest teilweise vom Finanzergebnis der Firma abhängig ist, wie «Der Bund» in Erfahrung brachte. Demnach prüfe die BLS, inwiefern die unzulässig bezogenen Subventionsgelder die Boni beeinflusst haben. Unabhängig von dieser Prüfung wurde der Teil der Boni, der vom Geschäftsergebnis abhängig ist, für das Jahr 2019 gestrichen. Noch nicht entschieden sei, ob Mitgliedern der Geschäftsleitung rückwirkend für die Jahre 2012 bis 2018 die Boni abgezogen werden.

Im Gegensatz zu den VBL wurde die Rückzahlungsforderung dort nicht grundsätzlich hinterfragt. Was auch erklärt, weshalb der VBL-Geschäftsleitung eine solche Streichung der Boni bisher erspart blieb.

Und? Gings um das eigene Portemonnaie?

Die Beträge an Boni, welche die Geschäftsleitungsmitglieder über die letzte Dekade erhalten haben, sind beachtlich. Dass es die Antriebsfeder für die mutmasslich unsaubere Verrechnungspraxis war, bezweifeln zumindest die Autoren des externen Untersuchungsberichts. «Die Untersuchung hat keine Hinweise darauf ergeben, dass Mitglieder der Geschäftsleitung in erster Linie durch die Aussicht auf einen Bonus zu einem bestimmten Verhalten im Zusammenhang mit der Verrechnung von Leistungen zugunsten der VBL AG motiviert gewesen wären», heisst es dort.

Tatsache ist aber auch, dass die Höhe der Boni der Konzernleitung zumindest teilweise von Geschäftsergebnis abhängt. So hat man zumindest indirekt durchaus von der Verrechnungspraxis profitiert. Sofern die Gewinne der VBL in den besagten Jahren tatsächlich nicht auf legalem Weg erreicht wurden, müssten konsequenterweise auch die Bonizahlungen – zumindest in den Jahren 2010 bis 2017 – in Frage gestellt werden. Bis dies auf juristischem Weg geklärt ist, gilt für die VBL-Verantwortlichen die Unschuldsvermutung.

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5 Kommentare
  • Profilfoto von Marx & Mohritz
    Marx & Mohritz, 26.02.2021, 14:16 Uhr

    Die Veritable Bonus Lust tritt am Markt auch ganz gerne als VBL auf.

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  • Profilfoto von Jaap Super
    Jaap Super, 26.02.2021, 10:51 Uhr

    Immer das gleiche Strickmuster. Die Mitarbeiter werden schlecht bezahlt, mies behandelt und eingeschüchtert. Die Geschäftsleitung hat beschissen und der Verwaltungsrat spielt auf Zeit und hofft sich somit Vorteile auf Kosten der Steuerzahler zu verschaffen. Unglaublich wie unter dem Schreckensregime von Schmassmann und Hunkeler Millionen zum Fenster herausgeworfen sind. Die CVP Finanzdirektorin Bitzi unternimmt nichts, weil Sie von allem immer nichts gewusst hat??? Ist es Zufall dass Bitzi, Schmassmann und Schmassmann in der Luzerner CVP Politik aktiv sind? Wer‘s glaubt, wird selig.

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    • Profilfoto von Roli Greter
      Roli Greter, 26.02.2021, 12:00 Uhr

      Naja, als ehemaliger Mitarbeiter kann ich nicht bestätigen da schlecht bezahlt oder mies behandelt worden zu sein. Natürlich gibts überall Filz, pauschal kann ich dies jedoch nicht bestätigen.

      Arbeiten Sie bei vbl Herr oder Frau Super?

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    • Profilfoto von Adamsäpfelchen
      Adamsäpfelchen, 26.02.2021, 14:12 Uhr

      Scheibenhonig, Schmassmann der arme Tropf! Nicht mal freibeichten kann er sich nach all dem sündhaften und babylonischen Gebaren. Gibt es ja bei den Protestanten nicht. Seine Seele scheint mir für alle Zeiten beschmutzt und ewig verloren…

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  • Profilfoto von Roli Greter
    Roli Greter, 26.02.2021, 09:52 Uhr

    Der alte Zopf….
    https://www.zentralplus.ch/gewerkschaft-kritisiert-hohe-boni-verkehrsbetriebe-wehren-sich-763195/

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