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Ein Autohändler hat in Menznau mit einem Fahrverbot zu kämpfen. Dieses gilt nur für ihn und seine Kunden.
Eine Menznauer Verkehrsregelung beschert dem Autohändler Ferdi Gusani Kopfschmerzen. Denn: «Der 32-Jährige darf mit seinen Autos nicht mehr auf sein eigenes Firmengelände fahren», wie der «Blick» berichtet. Setzen er oder seine Gäste sich über das Verbot hinweg, gebe es hohe Bussgelder.
Der Grund: Ein Nachbar habe für ein Teilstück einer Privatstrasse – das sich in dessen Besitz befinde – ein richterliches Fahrverbot erwirkt. Der einzige Weg für Gusanis Occasionswagen führe jedoch genau durch das Fahrverbot. Der Autohändler ist verzweifelt: «Wo soll ich jetzt meine Supercars parkieren?»
Es zeigt sich: Das Verbot gilt für alle ausser den Anrainern und deren Besucher. Für Gusani gebe es allerdings keine Ausnahme. Lege der Autohändler die sechs Meter auf der Strasse in einem Fahrzeug zurück, würden ihm Bussen von bis zu 2000 Franken drohen.
«Die Aktion mit dem Fahrverbot ist jetzt ihre Rache»
Gegenüber dem Boulevardblatt teilt Gusani seine Vermutung: «Ich habe erfahren, dass mehrere der Nachbarn für das Land mitgeboten hatten und sogar ein höheres Gebot abgegeben hatten. Aber ich habe für 700'000 Franken den Zuschlag erhalten, weil ich mich schon lange dafür interessiert hatte. Die Aktion mit dem Fahrverbot ist jetzt ihre Rache.»
Manuel Bürkli, der das Fahrverbot initiierende Nachbar, erklärt, dass er sich durch den vielen von Gusanis Unternehmen verursachten Verkehr nicht mehr wohl fühle. Die zwei Vorgänger Gusanis – beides Autogaragen – wären nie negativ aufgefallen und deswegen sei kein Verbot nötig gewesen, heisst es weiter.
Bürkli stellt klar: «Gusani soll entweder ein Geschäftsfeld finden, das keinen Verkehr generiert. Ansonsten soll er uns das Land verkaufen und seine Autos woanders hinstellen. Er hätte sich im Klaren sein müssen, dass er Land ohne ein Wegrecht kauft.» Auch alle Verhandlungen, für das Durchfahrtsrecht zu bezahlen, seien bisher gescheitert.
Rechtlich befindet sich Bürkli damit, laut «Blick», auf der sicheren Seite. Es sei Gusani jedoch möglich, per richterlichem Beschluss ein Durchfahrtsrecht zu erwirken. Dafür müsse er aber beweisen, dass er auf die Nutzung der Privatstrasse zwingend angewiesen sei.
- Artikel im «Blick»