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Ein Luzerner verliert seinen Sohn. Für die Zeit der Pflege und nach dem Verlust ist er krankgeschrieben. Die Versicherung streicht ihm aber die Taggelder.
«Der Tod meines Kindes war ihnen einfach egal.» Das sagt der Luzerner gegenüber dem «Blick». Es ist eine tragische Geschichte. Der 2-jährige Sohn des Luzerners litt an einer Krankheit. Es ist das «Tay-Sachs-Syndrom», ein seltener Gendefekt, der in der Regel tödlich endet.
2022 bekam die junge Familie die Diagnose. 2024 starb der Sohn. In der Zeit dazwischen liessen sich der Luzerner und seine Partnerin teilweise krankschreiben, um ihr Kind zu pflegen und für es da zu sein. Bis Ende 2023 bezog der Vater über den Arbeitgeber Taggelder, dann wechselte er den Job und die Versicherung, die Groupe Mutuel, muss direkt bezahlen.
Versicherung drohte gar mit Rückzahlungsforderung
Zwei Monate nach dem Tod des Sohnes bekommt der Luzerner einen Brief. Darin steht, dass die Krankentaggeldzahlungen eingestellt werden. Die IV habe ihn abgelehnt. Die IV kommt automatisch ins Spiel, wenn man längere Zeit krankgeschrieben ist. Wie der Luzerner gegenüber dem «Blick» erzählt, habe er gar nicht vor, zum IV-Bezüger zu werden, sondern wolle schnellstmöglich wieder arbeiten. Aber, es braucht Zeit, um den tragischen Verlust zu verarbeiten.
Und damit nicht genug. Die Versicherung drohte gar mit einer Rückzahlungsforderung. Denn eigentlich hätte während der Pflege des Sohnes gar nicht sie, sondern die Erwerbsausfallentschädigung zahlen müssen. Ausserdem habe man länger bezahlt, als man hätte müssen. Für den Luzerner ein Schlag ins Gesicht, wie er gegenüber dem «Blick» sagt. «Wir zahlen alle genug dafür ein. Glauben die wirklich, wir fallen monatelang aus wegen lustig?»
Bei Verlust von Kind gibts Geld für sechs Monate
Bei der Groupe Mutuel scheint sich das Verständnis in Grenzen zu halten. So liess eine Sprecherin gegenüber dem «Blick» verlauten, dass man zwar auf die Rückzahlungsforderung verzichte, aber: «Unser Aktengutachter kommt zum Schluss, dass eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund dieser Diagnose für sechs Monate gerechtfertigt ist, und diese haben wir entsprechend akzeptiert.» Heisst, der Verlust des Kindes ist der Versicherung ein halbes Jahr wert.
Nun liegt der Fall bei den Anwälten. Denn hätte der Luzerner für die Zeit der Pflege seines Sohnes Erwerbsersatz bekommen und danach Krankentaggeld, so hätte er zwischen 20'000 und 25'000 Franken mehr zugute gehabt.
- Artikel «Blick»