Sado-Maso-Szene feiert im Jailhotel

Luzerner Hotel wird zum Eldorado für Fetischisten

Im Jailhotel findet vom 17. bis 19. Februar die Fetisch-Veranstaltung «Haftantritt zum Valentinstag» statt.

(Bild: Montage pze)

Im Jailhotel in Luzern steigt am 18. Februar eine Latex-Leder-Fetischparty. Die Ausschreibung hat es in sich: Hängekreuze und Käfige zur freien Verfügung. Wer nicht in Leder und Latex aufkreuzt, bleibt draussen. Das Motto: «Haftantritt zum Valentinstag».

Im Februar gilt es in Luzern als normal, wenn Menschen in einem obskuren Kostüm durch die Stadt spazieren. Dies macht sich ein ganz besonderer Event zunutze: Der Veranstalter «limit» lädt zum Fetisch-Wochenende «Haftantritt zum Valentinstag» im Luzerner Jailhotel. Im Flyer wird der Event vor allem für seine Authentizität angepriesen: «Unser Kopfkino, ein ganzes Wochenende in einem echten Gefängnis, lässt viel Spielraum für alle Liebhaber aus der SM-, BDSM- und Fetisch-Szene.»

Dazu wird gleich das ganze Jailhotel – das alte Gefängnis am Löwengraben – in Beschlag genommen. Drei Tage und zwei Nächte werden auf drei Stockwerken die Gefängnistrakte in Fetischzellen umgewandelt: erster Stock für Latexliebhaber, zweiter Stock für Swinger und dritter Stock für Freunde des BDSM und SM (siehe Box).

Zusätzlich zum «Jail-House Weekend» steigt im zum Hotel gehörigen Lion Club am 18. Februar der «Fetish-Ball». Diese Party ist ein Eldorado für Fetischisten: Live Entertainment mit Tänzern und Djs, und auch hier mit striktem Dresscode. Der Veranstalter stellt den Partygängern Sexspielzeuge und Einrichtungen wie eine Liebesschaukel, ein Hängekreuz, einen Gynstuhl oder Käfige zur Verfügung. Dabei sei die Musik, die gespielt wird, «absolut POPP und DANCE tauglich».

«Gleichzeitig zu unserem Event beginnt die bekannte Luzerner Fasnacht. Dies ermöglicht es uns, uns öffentlich zu bewegen, ohne dass grosses Aufsehen erregt wird.»

Flyer des Veranstalters «limit»

Fasnacht soll Bewegungsfreiheit geben

Während des ganzen Wochenendes ist im Jailhotel Strassenkleidung verpönt. Man solle sie gleich ganz zu Hause lassen, so der Veranstalter. Die Teilnehmer des Fetisch-Wochenendes sollen direkt in Lack-, Leder- oder Latexoutfits ankommen – Hauptsache «sexy und freizügig». Der «Kerkermeister» würde speziell darauf achten, so der Promotext. Ob das auffällt? Die Veranstalter sind sich sicher: «Gleichzeitig zu unserem Event beginnt die bekannte Luzerner Fasnacht. Dies ermöglicht es uns, uns öffentlich zu bewegen, ohne dass grosses Aufsehen erregt wird.»

Die Polizei bleibt gelassen

Eine Meute in Latexklamotten, die unter dem Deckmantel der Fasnacht durch die Altstadt spaziert – was meint da die öffentliche Hand? Man habe bisher keine Kenntnis von diesem Anlass gehabt, so die Polizei auf Anfrage. «Die Bestimmung von §21 des Gastgewerbegesetzes verpflichtet den Betrieb zur Aufrechterhaltung von Ruhe, Ordnung und Anstand in Betrieb und in unmittelbarer Umgebung.» Darauf habe man die Betreiber des Lion Club aufmerksam gemacht.

SM- oder BDSM? Die Unterschiede

Sadomasochismus, kurz SM, gilt als ein sexuelles Verhalten, bei dem ein Mensch Lust oder Befriedigung empfindet, wenn er Schmerzen zufügt oder erlebt. Dazu gehört auch das Ausüben von Macht des einen und entsprechend die Demütigung des anderen Partners.

BDSM kommt aus den Anfangsbuchstaben der englischen Begriffe «Bondage & Discipline, Dominance & Submission, Sadism & Masochism» zustande und gilt als eine Unterform des Sadomasochismus. Dabei stehen spielerische Auslebungen von Macht und Dominanz mit dazugehörigen Bestrafungen im Zentrum. Ebenfalls sind Fesselspiele und die Verwendung von Peitschen oder Reitgerten Teil der BDSM-Kultur.

Nicht überall waren die Behörden so unkompliziert: In Zürich hielt 2008 ein Gericht sogenannte «Darkrooms» in Beizen wegen darin vorkommender sexueller Handlungen für illegal – aufgrund dieses Artikels im Gastgewerbegesetz. Grössere Versammlungen zu sexuellen Zwecken waren auch an anderen Orten verpönt. Auf dem Bodensee wurde 2014 das sogenannte «Swinger-Schiff» nach öffentlicher Diskussion abgesetzt. Auch dort hatte man Mühe mit dem Gedanken öffentlicher Massenkopulation.

Die Fetisch-Partys in Luzern sind jedoch laut der Luzerner Polizei unter Berücksichtigung der genannten Voraussetzungen unproblematisch – nur bei übermässigen Störungen der Nachbarschaft muss mit Strafanzeige gerechnet werden.

«Geschlossene Gesellschaft» bei der Veranstaltung

Eine Herausforderung stellt die Bewirtung dar. Denn wie die Polizei verlauten lässt, ist dem Gastgeber die Bewirtung der Gäste an vergleichbaren Veranstaltungen nicht erlaubt. Dieses Problem löst der Veranstalter einigermassen elegant. Er stellt ein 24-Stunden-Buffet zur Verfügung: Essen, Softdrinks und alkoholische Getränke, alles im Preis inbegriffen.

Dafür ist der Spass nicht gerade günstig: Zwei Nächte im Hotel plus Eintritt an den «Fetish-Ball» kosten für eine Einzelperson 560 Franken. Zum Vergleich: Zur Tiefsaison, also im Februar, kosten zwei Nächte im Jailhotel-Einzelzimmer gerade einmal 130 Franken. Die restlichen 430 Franken gehen für die Mahlzeiten und Getränke, aber auch für die angebotenen Vergnügungseinrichtungen drauf.

Die Veranstaltung wird als «geschlossene Gesellschaft» aufgeführt, sowohl auf Facebook wie auf den Webseiten von Lion Club und Jailhotel. Man will alles so privat wie möglich halten. Aus diesem Grund will man beim Jailhotel keinen Kommentar zur Veranstaltung abgeben. Auch «limit» reagiert nicht auf eine Anfrage. Was aber stutzig macht: Für den Event kann sich jeder x-Beliebige anmelden (sofern er älter ist als 18 Jahre). Auch gibt es für den «Fetish-Ball» eine Abendkasse.

Ist Körperverletzung nicht eine Straftat?

Scheinbar sieht die Polizei hier keinen Handlungsbedarf: Da es eine geschlossene Gesellschaft sei, brauche man nicht einzugreifen, denn: Solange die Veranstaltung im Privaten stattfindet, seien sexuelle Handlungen ohne Weiteres erlaubt. Die SM-Partygänger müssen sich – wie alle anderen auch – ans Strafgesetzbuch halten. Doch kommt einem nicht eben jenes Strafgesetz in die Quere, wenn man sich gegenseitig Schmerzen zufügt? Stichwort: Körperverletzung.

So sieht es auf der Webseite des Lion Club aus: «Geschlossene Gesellschaft» am Freitag wie am Samstag.

So sieht es auf der Webseite des Lion Club aus: «Geschlossene Gesellschaft» am Freitag wie am Samstag.

(Bild: screenshot)

Nein, sagt die Polizei. Die Teilnehmer können dafür nicht belangt werden – solange keine Anträge von Geschädigten eingehen. Denn einfache Körperverletzung und Tätlichkeiten sind laut der Polizei Antragsdelikte und werden nicht von Amtes wegen verfolgt. Erst schwere Körperverletzung sei ein Offizialdelikt. Darunter werden lebensgefährliche Verletzungen oder bleibende Entstellungen verstanden. Die Teilnehmer solcher SM- und BDSM-Events müssen also, solange sie sich nicht gegenseitig anzeigen, nicht mit einer Strafanzeige rechnen.

«limit» wirkt nicht hochprofessionell

Aber die Fetischpartys sind mehr als einfache Sexorgien. Es sind strikt organisierte Veranstaltungen mit klaren Regeln und oft mehreren Hundert Teilnehmern. Dabei wirkt aber «limit» bei Weitem nicht so professionell wie andere Anbieter. Im Gegensatz zu anderen Veranstaltern fällt der «Kodex» von «limit» mehr durch Rechtschreibfehler als durch Vollständigkeit auf (siehe Bild am Ende).

«Die Medien tragen ihren Teil zu diesem Fehlbild bei, indem sie fast nur negative Berichterstattung machen.»

Simona, Vertreterin IG BDSM

Fetischszene fühlt sich falsch verstanden

Die Veranstalter verlangen bei den Events Respekt und Toleranz. Die Interessengemeinschaft BDSM Schweiz (IG BDSM) schreibt auf Anfrage von zentralplus: «Gegenseitiges Einvernehmen wird in der Szene grossgeschrieben und solche Veranstaltungen laufen meist unter dem Motto ‹Safe, Sane, Consensual›.» SSC, zu Deutsch «sicherheitsbewusst, mit gesundem Menschenverstand und einvernehmlich».

Die IG zählt 893 registrierte User. Dabei spiele der Raum Luzern keine spezielle Rolle – man sei in der ganzen Schweiz verteilt. Dennoch gebe es laut der IG BDSM noch immer viele Menschen, die sich aus Angst vor beruflichen und privaten Folgen nicht outen. Dies habe auch mit der Berichterstattung zu tun, so eine Vertreterin der IG, die sich «Simona» nennt: «Die Medien tragen ihren Teil zu diesem Fehlbild bei, indem sie fast nur negative Berichterstattung machen.»

Die Regeln, die am «Jailhouse Weekend» gelten.

Die Regeln, die am «Jailhouse Weekend» gelten.

(Bild: screenshot)

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon