Bestürzter Besitzer hat Anzeige erstattet

Katze in Adligenswil angeschossen: «Frau Büsi» kämpft um ihr Leben

Frau Büsi – hier zu besseren Tagen. (Bild: zvg)

In Adligenswil ist eine Katze angeschossen worden. Ihr Besitzer ist fassungslos und hat eine Anzeige gegen Unbekannt eingereicht. Laut der Staatsanwaltschaft handelt es sich um einen Einzelfall. «Frau Büsi» leidet wegen des Vorfalls nach wie vor – ob sie überlebt, ist ungewiss.

Passieren kann immer etwas. Das wissen Besitzer von Katzen, die nach Lust und Laune ein- und ausgehen können. Katzen sind nächtelang auf der «Leutsch», könnten irgendwo eingesperrt werden, haben Rangeleien mit Artgenossen oder Mardern oder laufen Gefahr, unter ein Auto kommen. Doch dass jemand mit einem Gewehr auf eine Katze schiesst? Daran würde man doch nie im Leben denken. Nicht bei uns, oder?

Genau das ist aber kürzlich in Adligenswil passiert. «Frau Büsi», eine fünfjährige getigerte Katze, kam nach Hause und blutete leicht. Erst dachten Robert Schürch und seine Frau, dass Frau Büsi mit anderen Katzen gerangelt hat. In den nächsten Tagen ging es der Katze aber immer schlechter, sie humpelte und zog das hintere linke Bein beim Gehen nach.

Schrotkugelteile im Körper gefunden

Beim Tierarztbesuch staunten die beiden dann nicht schlecht. Röntgenaufnahmen zeigten, dass sich im Körper von Frau Büsi – im Rücken bei der Wirbelsäule – zwei Teile von Schrotkugeln befinden.

Das Paar ist fassungslos. Traurig und wütend. «Wir sind bestürzt», sagt Robert Schürch auf Anfrage. «Wir mögen die Katze. Und wir waren uns immer bewusst, dass ihr etwas passieren kann. Aber dass jemand absichtlich auf eine Katze schiesst – da fehlen uns wirklich die Worte.»

Die Dunkelziffer dürfte hoch sein

Bei der Polizei haben die Katzenbesitzer Anzeige gegen Unbekannt eingereicht. Simon Kopp, Sprecher der Luzerner Staatsanwaltschaft, bestätigt den Eingang dieser Anzeige. Wir wollten von ihm wissen: Wie oft kommt es vor, dass eine Katze angeschossen wird? «In den letzten zwölf Monaten ist bei uns diesbezüglich lediglich eine Anzeige eingegangen – der Fall von Adligenswil», sagt Kopp. Laut seiner Einschätzung handelt es sich dabei – glücklicherweise – um Einzelfälle.

«Wenn sie kein lebenswertes Katzenleben mehr führen kann, dann müssen wir sie von ihren Schmerzen erlösen.»

Robert Schürch, Besitzer

Die Stiftung für das Tier im Recht erfasst alle tierschutzrechtlichen Strafverfahren, die in der Schweiz geführt werden, in ihrer Datenbank. Wie Sibel Konyo, rechtswissenschaftliche Mitarbeiterin der Stiftung auf Anfrage sagt, weist die Datenbank für die Jahre 2018 und 2019 je sieben Verfahren über an- oder erschossene Katzen aus. Auch für das Jahr 2020 seien bereits einschlägige Strafverfahren bekannt. «Da davon ausgegangen werden muss, dass viele Fälle den Strafverfolgungsbehörden nicht bekannt werden, ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen», so Konyo.

Ob der Täter oder die Täterin gefasst wird, hängt laut Konyo stark von den Umständen des Falles ab. Und ob es Zeugen gibt, die den Angriff beobachten und der Polizei oder dem Veterinärdienst melden.

Katzenbesitzer sucht über soziale Medien Hinweise

Robert Schürch versucht mit einem Facebook-Aufruf an Informationen zu kommen. Im sozialen Netzwerk sucht er Personen, die Anfang Juni im Gebiet Buggenacher einen Schuss gehört oder sonst etwas Verdächtiges beobachtet haben. Hinweise kamen bis jetzt noch keine rein – ausser vieler Genesungswünsche für Frau Büsi.

Es ist nicht klar, ob sich die Katze wieder erholt

Frau Büsi ist noch nicht über dem Berg. «Sie lebt noch», sagt Robert Schürch. Die Katze zieht nach wie vor ihr linkes hinteres Bein nach. Auch die Blase bereitet ihr Mühe. Leiden soll Frau Büsi nicht, das ist Schürch wichtig. «Wenn sie kein lebenswertes Katzenleben mehr führen kann, dann müssen wir sie von ihren Schmerzen erlösen.» Die Teile der Projektile bleiben drin, solange sie nicht im Körper umherwandern. Denn mit einer Operation würden der Katze weitere Verletzungen hinzugefügt werden.

Die Botschaft sollte klar sein: Auf Tiere zu schiessen, um sie zu quälen oder zu vertreiben, darf nicht sein. «Wird ein Tier angeschossen, so erleidet es Schmerzen, Leiden und Schäden, weshalb der Täter sich der Tierquälerei strafbar machen kann», sagt Sibel Konyo von der Stiftung für das Tier im Recht. Stirbt das Tier im Anschluss an die Verletzungen, so könnte laut Konyo allenfalls sogar eine qualvolle Tötung vorliegen.

Ein Blick ins schweizerische Tierschutzgesetz zeigt: Jemand, der vorsätzlich ein Tier misshandelt, vernachlässigt oder auf qualvolle Art oder aus Mutwillen tötet, muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren rechnen.

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4 Kommentare
  • Profilfoto von Marc
    Marc, 23.06.2021, 11:14 Uhr

    Katzen frei laufen zu lassen sollte schon lange verboten sein. Die Viecher sind eine ökologische Katastrophe.

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    • Profilfoto von Leo
      Leo, 23.06.2021, 13:55 Uhr

      Offenbar keine Ahnung von Katzen. Da kann man sich wirklich fragen, wer eine ökologische Katastrophe ist!

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  • Profilfoto von Roli Greter
    Roli Greter, 22.06.2021, 15:04 Uhr

    Hatte vor rund 20 Jahren auch mal so einen Nachbarn im Spitzmattquartier in Kriens. Die Polizei war schnell vor Ort, der Nachbar rundum gehasst.

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  • Profilfoto von Scheidegger
    Scheidegger, 22.06.2021, 12:45 Uhr

    Nichts Neues! Passiert seit vielen Jahren immer wieder regelmässig. Im Nachbarsdorf war’s der Bauer.

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