Illegale «private» Bewirtung

Trotz Lockdown: Im Kanton Zug wurde eine «Geisterbeiz» ausgehoben

Wer Gäste «schwarz» bewirtet, muss mit einer Anzeige rechnen. (Symbolbild)

Einzelne Gastrobetriebe bieten trotz Beizen-Lockdown bis zu zehn Personen im privaten Rahmen Speisen oder Getränke an – auch im Kanton Zug. Wer sich in dieser Grauzone nicht genau an die rechtlichen Vorschriften hält, muss mit einer Busse rechnen.

Der Lockdown für Restaurants macht Gastronomen schwer zu schaffen und verleitet dazu, geltende Bestimmungen zu umgehen. Zum Beispiel indem Gäste diskret in geschlossener Gesellschaft bewirtet werden, um die Einnahmenausfälle wenigstens ein bisschen zu kompensieren.

Derzeit machen im In- und Ausland Medienberichte über illegale Essen in Gaststätten die Runde. Dabei ist von «Geister-Restaurants» die Rede, die heimlich betrieben werden. Auch bekannte Persönlichkeiten sind durch den Besuch von solchen Lokalen schon in die Schlagzeilen geraten.

Klare Bedingungen für privates Wirten

zentralplus sind auch Privatveranstaltungen im Raum Zug von Wirten bekannt, allerdings solche, welche den geltenden Vorschriften entsprechen. Die Zuger Gesundheitsdirektion macht klar, unter welchen Bedingungen Zusammenkünfte erlaubt sind, mit bis zu 10 Personen in Innenräumen und bis zu 15 Personen im Freien. Wenn eine Gastronomin neun Personen aus ihrem Freundeskreis oder aus ihrer Familie in ihrem eigenen Lokal ohne Gegenleistung bewirtet, gilt dies als private Veranstaltung. So wie sie jeder und jede bei sich zu Hause abhalten kann.

«Das entscheidende Kriterium ist hier einerseits, dass es sich wirklich um Freundinnen und Freunde oder Familie handelt und andererseits, dass das Restaurant nicht öffentlich zugänglich ist», führt Aurel Köpfli, Sprecher der Gesundheitsdirektion aus. «Sobald jedoch für die aufgetischten Speisen ein Entgelt verlangt wird oder zum Beispiel eine Servicekraft arbeitet (gegen Lohn), handelt es sich dabei nicht mehr um eine erlaubte private Veranstaltung.»

«Gewisses Verständnis»

Die Gesundheitsdirektion bewilligt keine privaten Treffen, auch nicht in Restaurants. «Die Wirtinnen und Wirte sind selbst in der Verantwortung, die Bundesregeln einzuhalten und ihre Restaurants trotz Betriebsverbot nicht zu öffnen und keine unerlaubten Veranstaltungen durchzuführen», so Aurel Köpfli weiter.

Der Branchenverband Gastrosuisse äusserte gegenüber den Medien ein gewisses Verständnis für den zivilen Ungehorsam einiger Wirtspersonen, distanziert sich aber klar von illegalen Restaurantöffnungen.

Eine Wirtin verzeigt

Bei einer Kontrolle Anfang März haben Einsatzkräfte der Zuger Polizei in einem Restaurant in der Gemeinde Baar mehrere Gäste angetroffen. Diese erhielten eine Ordnungsbusse und mussten das Lokal verlassen, wie Polizeisprecher Frank Kleiner auf Anfrage mitteilt. Zudem wurde die Wirtin verzeigt. 

Weitere Fälle sind der Zuger Polizei nicht bekannt. Das Risiko einer Busse scheint trotz des hohen wirtschaftlichen Leidensdrucks in der Gastronomie zu hoch. Mit einer illegalen Öffnung setzt ein Restaurant-Betrieb auch seine Reputation aufs Spiel. Eine Meldung an die Polizei durch aufmerksame Nachbarn lässt oft nicht lange auf sich warten.

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