Im und am Wald bis 31. Juli

Im Kanton Luzern gilt nun Leinenpflicht für Hunde

Die Leinenpflicht von April bis Juli dient während der Brut- und Setzzeit dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen. (Bild: zvg)

Hast du vor mit deinem Hund im Kanton Luzern Gassi zu gehen? Dann vergiss nicht deinen Hund an die Leine zu nehmen. Rund um Wälder gilt nun die Leinenpflicht.

Vom 1. April bis am 31. Juli gilt im Kanton Luzern eine Leinenpflicht für Hunde. Genau gesagt, gilt diese Leinenpflicht in den Wäldern und an den Wäldern.

Wer sich mit seinem Hund näher als 50 Meter an einem Wald befindet, muss diesen an die Leine nehmen. Grund für diese Regel ist die Brut- und Setzzeit der Waldbewohner. «Durch freilaufende Hunde besonders gefährdet sind trächtige Rehe und ihre frisch gesetzten Kitze, junge Feldhasen, Füchse oder Dachse sowie am Boden brütende Vögel und ihre Gelege», schreibt die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (LAWA).

100 Franken für die fehlende Leine

Wer sich nicht an die Leinenpflicht hält, riskiert Post zu bekommen. «Widerhandlungen gegen die Leinenpflicht werden als Ordnungsbusse geahndet und mit 100 Franken gebüsst», schreibt die Dienststelle. Diese Regel gibt es seit dem Jahr 2014.

An den meisten Orten gibt diese Leinenpflicht nun bis am 31. Juli. Ganzjährig gilt diese Regel im eidgenössischen Jagdbanngebiet Tannhorn, im Wasser- und Zugvogelreservat Wauwilermoos sowie in allen Naturschutzgebieten. Wer sich dort nicht an die Leinenpflicht haltet, riskiert eine Ordnungsbusse von 150 Franken.

Verwendete Quellen
  • Webseite Landwirtschaft und Wald Luzern
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