Gegen Konkurrenzverbot verstossen

Ex-Mitarbeiterin einer Luzerner Kaffee-Rösterei muss 30’000 Franken zahlen

Weil sie zur Konkurrenz wechselte, muss eine Luzernerin nun eine hohe Geldstrafe zahlen. (Bild: Pixabay)

Dass sie den Job gewechselt hat, kommt eine Luzernerin teuer zu stehen. Ihr Arbeitgeber – eine Kaffeerösterei – verklagte sie wegen eines Verstosses gegen das Konkurrenzverbots. Das Bundesgericht gibt ihm nun recht.

Die Frau arbeitete 13 Jahre als Marketingassistentin in einem 50-Prozent-Pensum bei der Luzerner Kaffeerösterei. In ihrem Arbeitsvertrag hatte es eine Klausel, die ihr jede konkurrenzierende Tätigkeit verbot. Diese sollte für die ganze Schweiz gelten – und zwar für eine Dauer von drei Jahren.

Nach dem die Frau trotzdem zur Konkurrenz wechselte, forderte der frühere Arbeitgeber von ihr 30'000 Franken. Das Arbeitsgericht Luzern wies die Klage ab. Es betrachtete das Konkurrenzverbot als ungültig.

Das Kantonsgericht Luzern sah es anders und verpflichtete die Frau zur Zahlung, wie das Magazin «Saldo» berichtet. Das Bundesgericht bestätigt nun diesen Entscheid.

Eine Konventionalstrafe sei zulässig, wenn eine Mitarbeiterin Einblick in Kundenkreis oder Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse hatte – und die Verwendung dieser Kenntnisse den ehemaligen Arbeitgeber erheblich schädigen könnte. Da die Frau die Kunden der Firma gut kannte, seien die Voraussetzungen im vorliegenden Fall erfüllt.

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