Nicht behindertengerecht

Die SBB haben keine Lösung für die «krummen» Perrons von Zug

Die Kurve ist das Problem: Blick auf die Perrons 4 und 5 des Bahnhofs Zug. (Bild: mam)

Der Bahnhof Zug und mehrere Stationen der Zuger Stadtbahn entsprechen nicht den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes. Immer noch nicht. Grund dafür sind gebogene Perrons und eine wohl falsche Selbsteinschätzung der SBB.

Beim Bundesamt für Verkehr (BAV) ist man konsterniert. In zwei Jahren müssten praktisch alle rund 1'800 Eisenbahn-Haltestellen der Schweiz den baulichen Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes entsprechen. Doch obwohl die Frist für entsprechende Sanierungen 2023 abläuft, entsprechen heute nur knapp die Hälfte aller Stationen den Vorgaben des Gesetzes, das 2004 in Kraft trat.

Beim BAV weiss man denn auch schon heute, dass über 300 Projekte die Anpassungsfrist verpassen werden – trotz «mehrfacher Intervention des BAV», wie der Bund kürzlich in einer Mitteilung schrieb.

Auffallend: Gleich mehrere Stationen der Zuger Stadtbahn S2 (Baar–Lindenpark–Zug–Walchwil–Erstfeld) gelten bis heute als nicht behindertengerecht – und werden wohl auch nach 2023 nicht konform sein.

Jährlicher Bericht zeigt Nachholbedarf auf

Die wenig optimistische Prognose ist dem neuen Standbericht zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) an Bahnhöfen und Eisenbahn-Haltestellen zu entnehmen.

Seit 2018 publiziert der Bund jährlich einen solchen Bericht. In der aktuellen Ausgabe werden folgende Stationen der Zuger S2 der wenig rühmlichen Kategorie «nicht konform» zugeteilt:

  • Zug (Hauptbahnhof)
  • Zug Casino
  • Zug Fridbach
  • Zug Oberwil
  • Zug Postplatz

Zur Erinnerung: Der Spatenstich zum Ausbau der S2 fand 2008 statt – nachdem das BehiG also schon längst in Kraft getreten war. Wieso sollten diese Stationen also nicht von Beginn weg barrierefrei gebaut sein?

Bis 2017 noch gesetzeskonform

Tatsache ist, dass die genannten Stationen bis 2017 durchaus als behindertengerecht galten – gemäss der Selbsteinschätzung der SBB. Wie das Bundesamt für Verkehr auf Anfrage mitteilt, stützte sich der Bund bei der Bewertung der Stationen zunächst auf die Einschätzung der Betreiber der betreffenden Zugstrecken. Im Falle der S2 sind das die SBB.

Nach und nach habe der Bund die Stationen aber selbst geprüft. «Bei den angesprochenen Stationen musste die Einschätzung der SBB revidiert werden», erklärt man beim Bund auf Anfrage. Hauptgrund dafür ist, dass bei gebogenen Bahnperrons, wie sie entlang der S2 zu finden sind, besondere Vorgaben gelten.

Bei den SBB sieht man das jedoch etwas anders: «Als die Bahnhöfe umgebaut wurden, wurden die damaligen Vorgaben eingehalten. Diese haben allerdings im Jahr 2017 geändert», erklärt die SBB-Medienstelle die Rückstufung auf Anfrage.

Vorstudie für Umbau in Zug

Die SBB halten fest, dass der Zugang zu den Perrons aller genannten Stationen dank Rampen und Liften barrierefrei sei. Beim Bahnhof Zug liege das Problem bei den sehr engen Gleisradien aufgrund der Kurvenlage. «Dies führt in gewissen Abschnitten der Perrons 4, 5 und 6 dazu, dass der barrierefreie Zugang zu den Zügen erschwert ist», erklären die SBB. Konkret entsteht dort eine zu grosse Lücke zwischen Perron und Zugtüre.

«Auf den Perrons 4 und 6 konnte mittels Kunststoffkanten bereits eine Übergangslösung gefunden werden, um die Erschwernis zu reduzieren», schreiben die SBB weiter. «Wir führen deshalb derzeit eine Vorstudie durch, um zu klären, welche langfristigen Massnahmen für einen konformen Umbau des Bahnhofs möglich sind.»

Auch bei den anderen genannten S-Bahn-Stationen liege das Problem darin, dass wegen den engen Gleisradien in gewissen Abschnitten des Perrons eine «Überhöhung zwischen Trittbrett und Perronkante» entsteht – und damit zu einer nicht gesetzeskonformen Lücke führt.

Kein Zeithorizont für Verbesserungen

Tatsache ist aber letztlich, dass diese Stationen nicht gesetzeskonform sind. Was noch schwerer ins Gewicht fällt: Eine Lösung scheint, mit Ausnahme des Bahnhofs Zug, nicht in Sicht.

Für alle Sanierungsprojekte, deren Baubeginn erst nach Abschluss der Frist angesetzt ist, hat das BAV verbindliche Termin- und Finanzierungspläne eingefordert. Für 240 von 323 solcher Bahnhöfe und Eisenbahn-Haltestellen liegen die Pläne vor, wie der Bund mitteilt. Im aktuellen Standesbericht ist denn von Projekten zu lesen, die irgendwann zwischen 2024 und 2029 abgeschlossen werden sollen.

Die genannten Stationen der S2 gehören jedoch nicht dazu. Bei ihnen erschöpft sich der zeitliche Ausblick mit dem knappen Vermerk «Massnahme in Klärung». Zum Stand dieser Klärung sagen die SBB: «Wir prüfen Möglichkeiten, um die Problematik dieser Lückenbildung in Kurvenlagen zu minimieren. Eine zeitliche Aussage ist derzeit nicht möglich.»


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1 Kommentar
  • Profilfoto von kritischer_Zuger
    kritischer_Zuger, 28.02.2021, 12:32 Uhr

    hmmm – schon mal etwas von mobilen Rampen gehört ?
    Die stehen z.B. am Bhf Zug auf den Perrons … Werden diese nicht genutzt ?
    Oder sind sich die Zugbegleiter zu schade einer ‹Handicaped Person› mit diesen Hilfsmitteln zu helfen?

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