Umgang der Impfzentren in Luzern und Zug verwirrt

Booster nach vier Monaten: Trotz Impfung kein Zertifikat?

Personen über 80 Jahre können ab sofort eine zweite Impfauffrischung bzw. Booster bekommne. (Bild: zvg)

In der Schweiz sind seit rund einer Woche Personen für die Booster-Impfung zugelassen, bei denen die Zweitimpfung mindestens vier Monate her ist. Diese erfolgt in diesem Fall off-label. In Zug gilt es gar ein Zusatzformular zu unterzeichnen, laut dem kein Erhalt eines Covid-Zertifikats garantiert sei.

In der Schweiz wird geboostert, was das Zeugs hält. Wer sich von dieser Tatsache noch überzeugen lassen will, soll dem Impfschiff vor dem KKL in Luzern einen Besuch abstatten. Hier gibt es die Booster-Impfung spontan und ohne Voranmeldung. Das Resultat: Eine ewig lange Warteschlange von morgens bis abends (zentralplus berichtete).

Bund und weite Teile der Gesellschaft drängen darauf, dass sich möglichst viele möglichst schnell boostern lassen. In diesem Wettrennen geht schnell vergessen, dass die Zulassungsbehörde Swissmedic die Auffrischimpfung nach vier Monaten noch nicht offiziell zugelassen hat. Sie erfolgt in diesem Zusammenhang off-label.

Trotz Impfung kein Zertifikat?

Diese Erfahrung machte auch ein zentralplus-Leser. Er hat sich noch vor den Festtagen einen Termin am Zuger Impfzentrum ergattert. Er staunte aber nicht schlecht, als ihm vor der Impfung ein Formular unterbreitet wurde. Dabei handelte es sich um eine Einverständniserklärung, die er vor dem Piks zu unterzeichnen hatte.

«Bei einem Off-Label-Use ist es in jedem Fall notwendig, dass der Patient eine entsprechende Einverständniserklärung unterzeichnet.»

Aurel Köpfli, Sprecher Gesundheitsdepartement Zug

Das Formular verunsicherte den Leser. Schliesslich steht darauf folgender Satz: «Sie erklären sich einverstanden, dass in diesem Fall (Off-Label-Use) die Produktehaftpflicht des Herstellers und die Haftung des Impfzentrums Baar für unvorhergesehene Schäden [...] vollständig entfällt.» Weiter unten auf dem Formular steht ein nächster Satz: «Sie nehmen zur Kenntnis, [...] dass das von Ihnen gewünschte Vorgehen keinen Anspruch auf Erteilung eines COVID-Impfzertifikats garantiert.»

Off-Label-Use-Impfung-Zug-Baar
Ein zentralplus-Leser verunsicherte dieses Formular, das er vor der Booster-Impfung unterzeichnen sollte. (Bild: zvg)

Das verwirrt und verunsichert. Schliesslich liegt der Sinn der Impfung nebst dem Schutz der Gesundheit auch darin, ein Covid-Zertifikat zu erhalten. Auf Nachfrage von zentralplus erklärt die Zuger Gesundheitsdirektion, dass sich die Passage primär an in der Schweiz nicht zugelassene Impfstoffe richtet. «Es kann theoretisch zu Off-Label-Impfungen mit verschiedenen Impfstoffen kommen, die nicht zu einem Zertifikat berechtigen – etwa wenn ein Teil der Impfung im Ausland mit einem nicht in der Schweiz zugelassenen Impfstoff durchgeführt wird.» Es handle sich dabei aber um ein rein theoretisches Problem, das in der Praxis noch nie aufgetaucht sei, erklärt der Departementssprecher Aurel Köpfli.

Und auf die Einverständniserklärung angesprochen ergänzt er: «Bei einem Off-Label-Use ist es in jedem Fall notwendig, dass die Patientin oder der Patient eine entsprechende Einverständniserklärung unterzeichnet.» So ist gewährleistet, dass Patienten über den Umstand der Off-Label-Impfung informiert sind. Dies wiederum ist Pflicht, wenn Ärztinnen oder Behörden ein Medikament oder eben eine Imfpung ausserhalb der Zulassung von swissmedic verabreichen.

Impfcenter am Kantonsspital macht es anders

Anders ist es in Luzern. Ein Redaktionsmitglied von zentralplus liess sich kurz vor Weihnachten im Impfzentrums des Kantonsspitals (Luks) in Luzern boostern – fünf Monate nach der Zweitimpfung. Off-label, also. Doch eine ähnliche Erklärung wie ihn Zug gab es dort nicht zu unterzeichnen. Eine Information durch das Personal am Empfang oder im Impf-Kabäuschen? Fehlanzeige.

Luks-Sprecher Markus von Rotz versucht zu beschwichtigen: «Selbstverständlich gilt diese Informationspflicht auch für das Luzerner Kantonsspital.» Das Spital informiere über die Off-Label-Impfung mittels der Kantonsspital-App. Über diese müssen sich Impfwillige für einen Termin online anmelden. «Bei der Bestätigung des Termins wird darauf hingewiesen, dass es sich je nach Abstand zur letzten Impfung um eine Off-Label-Anwendung handelt. Dies muss digital bestätigt werden», führt von Rotz aus.

«Verunsicherung stellen wir keine fest. Es kommen sehr viele Leute in der klaren Absicht zu uns, diese Off-Label-Impfung zu erhalten.»

Markus von Rotz, Sprecher Kantonsspital Luzern

Vermutlich hat noch so mancher die Information im Eifer der schnellen Anmeldung bloss überflogen, ohne sich Gedanken dazu zu machen. Wie das wohl fast alle bei der Bestätigung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jeweils machen.

Keine Verunsicherung spürbar

Ähnlich unbesorgt lassen sich Zuger und Luzernerinnen dieser Tage impfen. Das Thema Off-Label-Use und die entsprechende Einverständniserklärung scheint kaum jemanden zu verunsichern. So betont Departementssprecher Aurel Köpfli in Zug: «Wir haben bisher keine Erfahrungen gemacht, dass sich Personen aufgrund dieses Formulars nicht haben impfen lassen.» Und Luks-Sprecher von Rotz ergänzt: «Verunsicherung stellen wir keine fest. Im Gegenteil kommen sehr viele Leute in der klaren Absicht zu uns, diese Off-Label-Impfung zu erhalten.»

Ob sie sich dabei alle wirklich über die Tatsache der Off-Label-Impfung im Klaren sind, sei dahingestellt. Die Aussicht auf einen Ausweg aus der Pandemie und dank des Boosters um das ständige Testen herumzukommen, ist offenbar verlockend genug.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Remo
    Remo, 25.12.2021, 19:07 Uhr

    Man kanns auch übertreiben. Für gesunde Personen reicht es wohl, wenn man die Boosterimpfung nach sechs Monaten macht. Meine war jetzt sogar 8 Monate her. Omi Kron hin oder her.
    Über Off Label würde ich mir allerdinge keine grossen Gedanken machen. Da wird nichts passieren. Es ist sogar problemlos möglich, die Boosterimpfung mit einem anderen mRNA Impfstoff als bei den ersten beiden Impfungen zu erhalten. Wird in Deutschland oft gemacht. Hier wird meistens mit demselben Impfstoff gebooster, mit dem man auch die ersten beiden Male geimpft wurde.

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    • Profilfoto von Opi Kron
      Opi Kron, 26.12.2021, 08:04 Uhr

      Das stimmt aber nicht ganz mit dem langen Warten. Ohne Booster hat mein beinahe kein Schutz gegen Omikron, und insbesondere bei Pfizer geimpftr ist der Schutz nach 6 Monaten schon deutlich reduziert (weiterhin hoher Schutz gegen Tod, aber weniger gut gegen Ansteckung – letzteres ist epidemiologisch Wichtig). Booster nach 4 Monaten macht also im Moment ganz viel Sinn.

      Das ganze Gelaber der Schweizer Behörden wird langsam nervend. Bei off-label Behandlung durch den Arzt musste ich kein Einverständnis unterschreiben, wieso wird das also bei der Impfung gemacht?

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