Fahrverbot am Rotsee mehrfach missachtet

Kanton Luzern will «Trampelpfad» Badi–Fährhuus verlottern lassen

Der Trampelpfad Badi–Fährhuus ist für Jogger zugänglich, für Biker jedoch nicht. (Bild: uus)

Der Trampelweg Badi–Fährhuus am Rotsee in Luzern führt zu einem Nutzungskonflikt zwischen Spaziergängern, Velofahrern, dem Kanton Luzern und der Gemeinde Ebikon. Während die einen den Pfad als öffentlichen Weg eintragen lassen wollen, ist für den Kanton jedoch klar: Es handelt sich um keinen offiziellen oder öffentlichen Wanderweg.

Martin Buchs, Naturschutzbeauftragter der Gemeinde Ebikon, schreibt in seinem Jahresbeircht über einen Nutzungskonflikt am Rotsee. Dieser zeigt sich am Trampelpfad Badi-Fährhuus. Besonders während des Lockdown sei im betreffenden Gebiet regelmässig gegen das von der Polizei verhängte zeitweilige Durchgangsverbot verstossen worden. Damals hatte die kantonale Dienststelle Landwirtschaft und Wald (Lawa) entschieden, dass der Pfad nicht mehr unterhalten werden sollte – auch deshalb, weil er über Privatgrundstücke führt (zentralplus berichtete).

Was es nun mit dem Trampelpfad auf sich hat, geht aus einem E-Mail-Verlauf zwischen der Gemeinde Ebikon und dem Kanton Luzern hervor. Die Anfrage der Gemeinde beim Lawa forderte eine Stellungnahme zum Trampelpfad, weil die gemeindlichen Kommissionen und der Gemeinderat den Weg zukünftig als «öffentlich» klassifizieren wollen. Somit würde der Trampelpfad dem offiziellen Fusswegrichtplan angehören.

Der Pfad ist kein offizieller Wanderweg

Die Antwort der kantonalen Dienststelle Lawa ist eindeutig: Den Pfad als öffentlichen Weg zu klassifizieren ist nur mit dem Einverständnis der Grundeigentümer möglich. Deren Privatgrundstücke reichen bis zum Rotsee hinunter.

Der Kanton lehnt dessen Aufnahme in den Fusswegrichtplan damit klar ab. Weiter vermittelt er der Gemeinde, dass die Unterhaltsarbeiten eingestellt werden müssen, weil diese vom Kanton sowie von den Grundeigentümern als zu intensiv wahrgenommen werden. Als Unterhalt wertet der Kanton beispielsweise lokales Verbreitern oder das Ausstreuen von Holzschnitzeln. Nicht betroffen vom Stopp der Unterhaltsarbeiten sei aber das Entschärfen akuter Gefahrensituationen – solange sie in Absprache mit den betroffenen Grundeigentümern erfolgen.

Es gilt das Fahrverbot durchzusetzen

Das Benutzen des Pfads durch Fussgänger und Jogger bleibt weiterhin erlaubt. Das Ziel des Kantons ist es dennoch, den Weg als «Trampelpfad» frei wuchern zu lassen. «Der darf wild und verwachsen sein und je nach Wetter ist mit schmutzigen Schuhen zu rechnen», teilt Peter Kull, Fachbereichsleiter des Lawa, auf Anfrage mit.

Die Gemeinde Ebikon wird vom Kanton zwar nicht dazu verpflichtet, den Pfad zu pflegen, jedoch aber das Fahrverbot durchzusetzen. Es gab von den Naturschutzbeauftragten wie auch von den Grundeigentümern Reklamationen, dass der Pfad «unangebracht» genutzt wurde wie beispielsweise durch Velofahrer oder Fischer.

Der Trampelpfad soll nicht ausgebaut werden

Aus dem E-Mail-Verlauf geht weiter hervor, dass sich Kanton, Gemeinde und Grundeigentümer jedoch in einem Punkt einig sind: Die Idee, den Trampelpfad auszubauen, wird nicht weiter verfolgt. Die Antwort auf die Anfrage von zentralplus, was für Ausbauanfragen bei der Gemeinde eingegangen sind, steht derzeit noch aus.

Der Kanton Luzern teilt im Schriftverkehr zusätzlich mit, dass die zukünftige kritische Situation davon abhängt, ob die Grundrahmenbedingungen (Trampelpfad ohne Unterhaltspflicht seitens Gemeinde, ruhige Nutzung, Fahrverbot) eingehalten werden. Ist dies der Fall, sollte sich der Nutzungskonflikt entschärfen lassen. «Aus Sicht des Kantons ist ein einvernehmliches Miteinander unter diesen Rahmenbedingungen möglich», so Peter Kull. Der Konflikt scheint daher fürs Erste geklärt zu sein, da Spazieren und Joggen bis auf Weiteres erlaubt sind.

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4 Kommentare
  • Profilfoto von Rudolf 1
    Rudolf 1, 01.05.2021, 12:06 Uhr

    «Deren Privatgrundstücke reichen bis zum Rotsee hinunter.» – Das ist unwahrscheinlich, oder es läuft etwas falsch: Der Kanton als Eigentümer der Seen ist natürlich Eigentümer der Ufer.

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  • Profilfoto von rotsanne
    rotsanne, 28.04.2021, 13:49 Uhr

    Ein grosses Dankeschön an Zentralplus, dass sie dieses Thema aufgenommen und Abklärungen getroffen sowie zur Diskussion gestellt hat. Mir ist weiterhin nicht nachvollziehbar, weshalb man ein Teilstück des Wegs rund um den Rotsee seitens Kanton nicht, wie von der Gemeinde Ebikon verlangt, als öffentlichen Weg klassifizieren will. Ebikon soll die Unterhaltsarbeiten einstellen, aber das Fahrverbot durchsetzen. Entschärfen von Gefahrensituation seien erlaubt, aber nur in Absprache mit den Grundeigentümern. Zu diesen gehören nicht nur Privateigentümer, sondern für grössere Abschnitte auch die Einwohnergemeinde Ebikon und der Verein Studienheim St. Klemens. In der sogeannten Rotseeverordnung (Nr. 711dVerordnungzum Schutz des Rotsees und seiner Ufer) steht als oberstes Ziel: Die Verordnung bezweckt, die See- und Uferlandschaft des Rotsees als Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen zu erhalten. Also wohl die gesamte Uferlandschaft, ohne ein Teilstück auszunehmen. Mir scheint der Konflikt noch nicht abschliessend geklärt…

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  • Profilfoto von P.
    P., 28.04.2021, 08:53 Uhr

    Unsere Seen gehören allen. Es ist doch sonnenklar das dieser Weg im Interessen der Allgemeinheit ist. Die Privateigentümer sollen sich mal einen Ruck geben, da unten wohnt keiner von denen und pflegen tun sie ihr Land bekanntlich ja auch nicht sonderlich. Wo ist das Problem wenn die Gemeinde Ebikon ein breit unterstütztes Bedürfnis decken möchte? Bünzlitum ahoi.

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  • Profilfoto von paul
    paul, 27.04.2021, 20:36 Uhr

    bis auf Weiteres erlaubt sind…… sterben auf raten wie mann so schön sagt. wie immer auf umwegen zum ziel und ohne anecken zu müssen. immer wischi waschi. weg fix oder weg! entscheidet!

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