Luzern: «ABL» verärgert Mitglieder

Baugenossenschaft will Auslandschweizer rauswerfen

Die ABL ist der grösste genossenschaftliche Wohnbauträger in Luzern und errichtet momentan mehrere Gross-Wohnbauprojekte in der Neustadt und an der Bernstrasse – wie hier im Himmelrich-Quartier. (Bild: Elia Saeed)

Diese Entscheidung der «Allgemeinen Baugenossenschaft Luzern (ABL)» verärgert Mitglieder. Künftig will die Baugenossenschaft keine Auslandschweizer Mitglieder mehr haben. Diese Regeländerung sorgt für interne Turbulenzen.

Wenn ein «ABL»-Mitglied ins Ausland zieht, soll diese Person damit auch die Mitgliedschaft verlieren. Die Baugenossenschaft will mit dieser Regeländerung den administrativen Aufwand verringern.

Gegenüber der «Luzerner Zeitung» sagt Präsidentin Marlise Egger Andermatt: «Die Beweggründe sind immer strengere Vorschriften, vor allem aus dem angelsächsischen Raum, die einerseits einen sehr hohen Aufwand mit sich bringen und andererseits auch Risiken für die ABL.»

Regeländerung muss nach Kritik angepasst werden

Im Februar hat der Vorstand der «ABL» entschieden, dass auch Mitglieder von der Regeländerung betroffen sind, wenn diese schon heute im Ausland leben. Damit hätte die Genossenschaft 70 aktive Mitglieder rauswerfen müssen, welche auf 20 Länder verteilt leben. Diese seien teilweise schon viele Jahre bei der Genossenschaft dabei.

Daher gab es intern Kritik. «Das Ansinnen wurde an der Informationsveranstaltung vor der ordentlichen Generalversammlung am 13. Juni intensiv diskutiert», sagt Egger Andermatt. Nach der Kritik habe der Vorstand die rechtliche Lage erneut geprüft. Das Resultat: Ein rückwirkender Ausschluss dieser Mitglieder ist «nach aktuellem Stand der rechtlichen Prüfung nicht möglich.»

Ob es überhaupt eine Regeländerung bei der «ABL» gibt, ist noch nicht fix. Bei der Urabstimmung im kommenden Herbst müssen die Genossenschafterinnen über die Gesamtrevision der Statuten abstimmen.

Regeländerung ist legitim

Dass die «ABL» ihre Regeln ändern will, stösst bei anderen Organisationen auf Verständnis. Auch bei «Wohnen Schweiz», eine Dachorganisation von Baugenossenschaften, kann den Wunsch verstehen. Der Geschäftsführer Adrian Achermann sagt gegenüber der Zeitung: «Der Verwaltungsaufwand ist in der Tat sehr hoch, wenn eine Genossenschaft Mitglieder im Ausland hat.»

Viele andere Genossenschaften hätten schon klare Verhältnisse in den Statuten geschaffen. «Verschiedene Wohnbaugenossenschaften haben in ihren Reglementen oder Statuten festgelegt, dass die Mitglieder einen regionalen Bezug haben sollen – das ist bei Auslandschweizern nicht der Fall», sagt Achermann.

Verwendete Quellen
  • Bericht «Luzerner Zeitung» vom 12.07.2022
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