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Im Kanton Luzern wurde ein Bauernhof versteigert. Das ist ungewöhnlich – auch, weil dahinter ein Streit steckt, der Sprengkraft birgt.
Am Anfang steht ein Familienstreit. Der Sohn des jetzigen Bauernhofbesitzers will den 25 Hektaren grossen Hof übernehmen. Der Vater will dies scheinbar nicht. Der Sohn hätte gemäss bäuerlichen Bodenrecht eigentlich ein Vorkaufsrecht. 1,7 Millionen Franken beträgt der Ertragswert. Das Recht gilt aber nicht, wenn der Hof zwangsversteigert wird. Dann geht er an den Höchstbietenden.
Und genau dies ist in einer Luzerner Gemeinde kürzlich passiert. Sehr zum Missfallen des Jungbauern, der den Hof gerne übernommen hätte, wie die «Luzerner Zeitung» berichtet. Er glaubt, dass der Vater den Betrieb absichtlich in die Überschuldung getrieben hatte, um das Vorkaufsrecht zu umgehen.
Behörden verweigern Erwerbsbewilligung – Gerichte am Zug
Diese Auffassung teilt das kantonale Dienststelle für Landwirtschaft und Wald (Lawa). Es stärkt dem Jungbauern den Rücken und wolle die Erwerbsbewilligung nicht erteilen, schreibt die «Luzerner Zeitung». Es sei ebenfalls zum Schluss gekommen, dass die Zwangsversteigerung absichtlich herbeigeführt worden sei.
An der Versteigerung erhielt ein Landwirt aus dem Aargau den Zuschlag für etwas mehr als fünf Millionen Franken. Will er aber die Erwerbsbewilligung, muss er nun vors Kantonsgericht. Das bietet auch dem Sohn, sein Recht vor Gericht durchzubringen. Nötigenfalls gehe er bis vors Bundesgericht, sagt er.
Heisst, die Gerichte müssen nun entscheiden, wem der Hof zusteht. Aber nicht nur. Mit einem Entscheid können sie auch beeinflussen, ob die Aushebung des Bodenrechts Schule machen kann oder nicht.
- Artikel «Luzerner Zeitung»