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Aus dem Servicegebäude auf dem Bundesplatz soll ein Bistro entstehen. Doch die Vergabepraxis stösst auf Kritik. Womöglich kam es gar zu einer Amtsgeheimnisverletzung.
Der Bundesplatz soll in den kommenden Jahren aufgewertet werden. Wo heute ein denkmalgeschütztes Servicegebäude mit öffentlichem WC steht, planen Initianten rund um den Architekten Iwan Bühler seit mittlerweile über zehn Jahren das «Café Fédéral» (zentralplus berichtete). Das Bistro soll in Kombination mit einer kleinen Parkanlage zu einem neuen Treffpunkt in der Stadt werden.
Der Tenor für das Projekt ist durchaus positiv: Sowohl die Stadt als auch eine Mehrheit der Parteien befürworten das Projekt. Kritik äusserte aber die SP: Sie stellte das Vorgehen der Stadt Luzern infrage und reichte einen Vorstoss im Grossen Stadtrat ein. Kritikpunkt: Die Stadt Luzern hat das Projekt nicht wie sonst üblich öffentlich ausgeschrieben.
Vergabe weist Mängel auf
Eine Subkommission der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Stadtrats führte in der Folge eine Untersuchung durch. Und diese kommt zum Schluss: Die Vergabe weist Mängel auf. Dies geht aus einer am Mittwoch publizierten Mitteilung hervor.
Einerseits kritisiert die GPK, dass der Stadtrat bereits im Jahr 2012 den Initianten zusicherte, dass diese das Projekt bearbeiten können – ohne Ausschreibung. Der Stadtrat begründete die ausgelassene Ausschreibung mit dem Vertrauensschutz: «Weil der Stadtrat damals eine Zusicherung abgab und die Initianten im Vertrauen darauf während Jahren das Projekt weiter bearbeiteten, kann nicht plötzlich davon abgewichen werden», erklärte sich der Stadtrat bereits im Oktober 2022.
Das lässt die GPK so nicht stehen. Im Jahr 2011 sei eine Änderung der Vergabepraxis für Projekte auf öffentlichem Grund absehbar gewesen. Diese gesetzlichen Änderungen erfordern, dass heute Projekte auf öffentlichem Grund vermehrt öffentlich ausgeschrieben werden müssen.
Aber nicht nur das: Gab es überhaupt eine Zusicherung des Stadtrats an die Initianten? Laut der GPK ist dies nicht sicher. Die Aktenlage sei dünn, im Jahr 2012 habe der Stadtrat keinen formellen Beschluss gefällt. Aber auch wenn es einen solchen gab: «Aus Sicht der Subkommission erfolgte die Zusicherung nicht vorbehaltlos, sondern unter bestimmten Bedingungen, welche sich zudem verändert haben.»
GPK vermutet Amtsgeheimnisverletzung
Beim wohl schwersten Vorwurf geht es um eine mutmassliche Amtsgeheimnisverletzung im Zuge der Vergabe. Der Grund: In einem Schreiben der Initianten vom April 2019 bezogen sich diese auf eine Protokollnotiz einer Stadtratssitzung aus dem Jahr 2012. Laut GPK problematisch: «Externe Dritte haben damit auf nicht dokumentierte Weise verwaltungsinterne Informationen erhalten, bevor diese ihnen aktenkundig übermittelt wurden», heisst es in der Mitteilung der GPK.
Im Untersuchungsbericht empfiehlt die GPK als Oberaufsicht über den Stadtrat diverse Änderungen. Etwa solle der Stadtrat die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen sicherstellen und für mehr Transparenz sorgen. Die GPK betont auch die Bedeutung der Geheimhaltungspflicht. Mitarbeitende sollen stärker für die Geheimhaltungspflicht sensibilisiert werden. Zudem empfiehlt sie, rechtliche Schritte bei Verletzungen der Geheimhaltungspflicht zu prüfen.
Laut Stadtrat ist Amtsgeheimnisverletzung nicht bewiesen
Zum Vorwurf einer Amtsgeheimnisverletzung schreibt der Stadtrat, dass die Äusserung der Initianten im April 2019 nicht zwingend auf eine Amtsgeheimnisverletzung zurückzuführen sei. «Der Stadtrat nimmt Hinweise auf Amtsgeheimnisverletzungen ernst und prüft einzelfallweise, ob Anzeige erstattet werden soll; verschiedentlich wurde dies auch schon getan.»
Die Empfehlungen der GPK, etwa Sensibilisierungsmassnahmen, nimmt der Stadtrat entgegen. Erste Schritte habe der er bereits unternommen, schreibt er in der Mitteilung.
- Medienmitteilung der GPK
- Stellungnahme des Stadtrats
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