Zu viel Bürokratie?

Regierungsrat stellt sich gegen die Mietrecht-Initative

Der Luzerner Regierungsrat verschliesst sich der Volksinitiative Mietrecht (Bild: Symbolbild: Unsplash/Jaye Haych)

Vermieter sollen bei Neumieten den bisherigen Mietzins offenlegen müssen. Dies verlangt der Mieterinnen- und Mieterverband Luzern mit der Volksinitiative «Fair von Anfang an, dank transparenter Vormiete!», über die am 27. September 2020 an der Urne abgestimmt wird. Der Regierungsrat spricht sich nun gegen die Initiative aus. Stichwort: bürokratischer Mehraufwand.

Bei einer Leerwohnungsziffer von unter 1,5 Prozent sollen Vermieter beim Abschluss eines Mietvertrages auf einem Formular den vorherigen Mietzins bekanntgeben und Erhöhungen begründen. Diese sogenannte Formularpflicht verlangt der Mieterinnen- und Mieterverband Luzern mit der Volksinitiative «Fair von Anfang an, dank transparenter Vormiete!».

Die Einführung der Formularpflicht wurde im Kanton Luzern bereits 2013 diskutiert. Damals lehnte der Luzerner Kantonsrat eine entsprechende Motion ab – mit der Begründung, dass bereits eine Lösung bestehe und die geringe Wirkung den administrativen Mehraufwand nicht rechtfertigen würde.

Mehrheit des Kantonsrats gegen Vorlage

Auf Bundesebene wurde 2016 über die landesweite Einführung der Formularpflicht anlässlich der Revision des Mietrechts im Obligationenrecht debattiert. Sowohl der National- als auch der Ständerat traten nicht auf die Revision des Mietrechts ein. Die Räte kritisierten unter anderem den unverhältnismässigen Verwaltungsaufwand für die Vermieter.

Bei der Beratung der Volksinitiative in der Kantonsratssession vom September 2019 sprach sich eine Mehrheit des Parlaments gegen die Vorlage aus. Dabei wurde vor allem die Wirksamkeit einer Formularpflicht bezweifelt und auf die Entspannung auf dem Wohnungsmarkt hingewiesen.

Mehr Leerwohnungen in Luzern

Die regelmässig von LUSTAT Statistik Luzern vorgenommene Erhebung weise aktuell eine Leerwohnungsziffer von 1,66 Prozent aus (2019: 1,51 Prozent; 2018: 1,44 Prozent). Das bedeute, dass im ganzen Kanton Luzern gegenüber den Vorjahren mehr freie Wohnungen auf dem Markt seien. Auf einem ähnlich hohen Niveau war der Leerwohnungsbestand letztmals im Jahr 1999. In seiner Volksbotschaft hält der Regierungsrat fest: «Im Kanton Luzern herrscht keine Wohnungsnot, der Wohnungsmarkt funktioniert und der Leerwohnungsbestand steigt.»

Der Regierungsrat kann ein Obligatorium verfügen

Für die Abstimmung vom 27. September 2020 empfiehlt der Regierungsrat die Ablehnung der Volksinitiative «Fair von Anfang an, dank transparenter Vormiete!» ohne Gegenvorschlag.

Einerseits begründet er die Ablehnung mit dem Hinweis auf die aktuellen Zahlen und die fragliche Wirksamkeit, andererseits kann der Kanton Luzern bereits heute im Fall von Wohnungsmangel die Formularpflicht für das ganze Kantonsgebiet oder Teile davon vorschreiben. Von diesem Obligatorium wurde bisher noch nie Gebrauch gemacht. Weiter hält der Regierungsrat fest, dass der verlangte Automatismus zu einem unnötigen bürokratischen Mehraufwand führen würde.

Die Abstimmungsunterlagen werden in diesen Tagen an die Stimmberechtigten verteilt und sind ab sofort auch auf der Website des Kantons Luzern aufgeschaltet.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Landberner
    Landberner, 30.08.2020, 09:47 Uhr

    Anfechtbare Meldungen aller Mietzinserhöhungen sollten die Wucherungen sogenannter «Marktmieten» verhindern. Dennoch liegen die Mieten mittlerweile 40% über den Kostenmieten! Wie war diese Umgehung des Gesetzes möglich?
    Die Mieten werden immer noch vor allem bei Mieterwechseln erhöht – ohne eine gesetzlich vorgeschriebene anfechtbare Meldung. Eine solche wurde landesweit immer wieder verworfen. Auch die Initiative für bezahlbare Wohnungen wurde vor kurzem abgelehnt.
    Angesichts​ dieser prekären Situation für die Mieter versucht nun der Mieterverband des Kantons Luzern die obligatorische Meldung der Vormiete kantonal einzuführen. Die automatische Bekanntgabe der Vormiete bei einem Mieterwechsel mit einem offiziellen und leicht auszufüllenden Formular schafft Transparenz und Vertrauen. Sie ist bereits in einigen Kantonen ein bewährtes Rezept gegen Mietzins-Exzesse: Solche werden sofort erkannt und können angefochten werden. Unfaire Vermieter erhalten von Beginn weg einen Schuss vor den Bug, und alle anderen gewinnen an Glaubwürdigkeit.

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  • Profilfoto von Kasimir Pfyffer
    Kasimir Pfyffer, 19.08.2020, 16:58 Uhr

    Der «bürokraktische Mehraufwand» ist lächerlich gering. Ein solches Formular auszufüllen, dauert nicht einmal eine halbe Zigarettenlänge. Der stockbürgerliche Herrenclub solls doch mal mit ehrlicher Kommunikation versuchen: «Liebes Stimmvolk! Wir finden euch völlig unwichtig, die Immolobby aber superwichtig. Darum entscheiden wir konsequent gegen eure Interessen. Ihr seid ja immer wieder naiv genug, uns wieder zu wählen. A propos: Danke für eure Stimme!»

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