Bei schweren Straftaten – wie Fall Emmen

Regierung ist für Änderungen beim DNA-Profil-Gesetz

Der Luzerner Regierungsrat begrüsst die vorgesehenen Anpassungen im DNA-Profil-Gesetz. (Bild: les)

In einem Vorstoss verlangte der Luzerner Nationalrat Albert Vitali, dass künftig bei der Aufklärung schwerer Straftaten die sogenannte Phänotypisierung angewendet werden kann. So können auch Augen-, Haar- und Hautfarbe sowie das biologische Alter bestimmt werden. Der Regierungsrat begrüsst diese Anpassung.

In einer Motion verlangte der Luzerner Nationalrat Albert Vitali, dass künftig bei der Aufklärung schwerer Straftaten die sogenannte Phänotypisierung angewendet werden kann. Diese erweiterte Form der DNA-Analyse erlaubt es, Augen-, Haar- und Hautfarbe zu bestimmen. So auch die biogeografische Herkunft und das biologische Alter.

Heute dürfen die Ermittler aus dem DNA-Material nur das Geschlecht herauslesen. Der Regierungsrat nimmt nun positiv Stellung zu einer diesbezüglichen Vernehmlassung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD), wie aus einer Mitteilung der Staatskanzlei hervorgeht. Der Regierungsrat begrüsst die vorgesehenen Anpassungen im DNA-Profil-Gesetz.

Fall Emmen könnte neu aufgerollt werden

Auch der Fall Emmen könnte damit neu aufgerollt werden. Denn das Gesetz soll rückwirkend in Kraft gesetzt werden (zentralplus berichtete).

Dass die technischen Möglichkeiten stärker ausgeschöpft werden, forderte unter anderem die Mutter des Vergewaltigungsopfers von Emmen. Ihre Tochter war beim Überfall 2015 schwer verletzt worden und ist seither querschnittgelähmt.

Bundesrat soll Katalog auf Verordnungsebene regeln

Der Regierungsrat warnt jedoch auch davor, die in einer Phänotypisierung feststellbaren Merkmale gesetzlich in einem abschliessenden Katalog zu verankern. Stattdessen solle der Bundesrat den Katalog der feststellbaren Merkmale auf Verordnungsebene regeln und somit die Möglichkeit haben, die Liste dem jeweiligen anerkannten Stand der Wissenschaft anzupassen.

Weiter regt der Regierungsrat an, auch Merkmale in Bezug auf den Gesundheitszustand von potentiellen Tätern in den Katalog aufzunehmen, sofern diese nach aussen sichtbar seien. Auch solche Merkmale könnten für die Fahndung hilfreich sein. Positiv stellt sich der Regierungsrat auch zur Anpassung der Löschfristen für DNA-Profile. Er erhofft sich von der Vereinfachung eine Verringerung «des heutigen enormen, administrativen Aufwands», wie es in der Mitteilung heisst.

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