Luzerner Regierung erneut gegen Lohnkürzung

Regierungsrat ist «immer im Dienst»

Die SP will der Luzerner Regierung den Lohn kürzen.

(Bild: fotolia/Montage zentralplus)

Die SP forderte erneut, dass die Luzerner Regierung auf einen Teil ihres Lohns verzichte. Dies aus Solidarität mit den anderen Sparopfern. Doch der Regierungsrat ist dagegen, weil er in diesen herausfordernden Zeiten «zeitlich stark gefordert» sei.

Die SP forderte Mitte Juni in einem dringlichen Postulat, dass der Luzerner Regierungsrat «einen angemessenen freiwilligen Lohnverzicht» prüft (zentralplus berichtete). Dies als Folge der abgelehnten Steuerfusserhöhung durch das Volk im Mai.

Bereits letztes Jahr hatte es die SP auf die Löhne der Regierung abgesehen und eine Lohnreduktion von fünf Prozent gefordert. Diesmal ging sie weniger weit: «In dieser Situation ist es nicht mehr als fair, wenn der Regierungsrat als politisches Führungsgremium mit einem selbst festgelegten freiwilligen Lohnverzicht in diesen zwei schwierigen Jahren vorangeht und mit den Betroffenen Solidarität zeigt.» Wie hoch der Lohnverzicht sein soll, liess die SP offen.

Erwartungsgemäss lehnt der Regierungsrat das Postulat ab. Aufgrund des fehlenden Budgets habe man bei den Mitgliedern der obersten Verwaltungs- und Gerichtsbehörden und für den Staatsschreiber die jährliche Besoldungsanpassung auf den 1. Januar 2017, analog des Staatspersonals, nicht vorgenommen. «Der Regierungsrat hat eine nominale Kürzung der Löhne weder für das Personal noch für sich und die Magistratspersonen des Gerichts in Betracht gezogen», heisst es in der Begründung.

Der Regierungsrat appelliert an die Vernunft: Er sei in diesen herausfordernden Zeiten zeitlich stark gefordert und übe eine anspruchsvolle Arbeit aus. «Er steht der Öffentlichkeit quasi permanent zu Verfügung und ist somit ‹immer› im Dienst, insbesondere auch an den Wochenende.» Die stetig wachsende Anspruchshaltung an den Staat und ihre Repräsentanten sei speziell in Zeiten wie dieser spürbar.

Die Mehrarbeit und -belastung könne nicht wie beim Staatspersonal durch eine Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit und einer zusätzlichen Ferienwoche sinnvoll abgebildet werden, so die Begründung. Und weiter: «Die beim Staatspersonal vorgenommenen Sparmassnahmen betreffen unter anderem die Arbeitszeit und Lohnentwicklung, nicht aber eine nominale Lohnkürzung, welche eine Änderung der Verordnung zum Personalgesetz bedingt.»

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