Regierungsrat gegen eine weitere Anpassung des ZFA

Der Zuger Regierungsrat ist gegen eine weitere Anpassung des Zuger Finanzausgleichs. Das Ziel der Entlastung der Gebergemeinden sei bereits mit der ersten Teilrevision erreicht worden.

Die Motionen betreffend Teilrevision des Gesetzes über den direkten Finanzausgleich werden in zwei Stufen abgewickelt. Eine erste Teilrevision ist seit 1. Januar dieses Jahres in Kraft. Mit dem jetzigen zweiten Schritt werden eine Senkung der Abschöpfungsquote, eine Erhöhung des Sockelbeitrags, die Einführung einer Neutralen Zone sowie eine Senkung der Beteiligung der Einwohnergemeinden am interkantonalen Finanzausgleich beleuchtet.

Vernehmlassung bis im Juni

Der Regierungsrat ist gegen eine weitere Anpassung des ZFA. «Der Finanzausgleich, wie er heute besteht, ist statistisch erhärtet und klar messbar», heisst es in einer Mitteilung des Regierungsrates. Das Ziel, nämlich die Entlastung der Gebergemeinden, sei bereits mit der ersten Teilrevision erreicht worden. Die Gebergemeinden werden insgesamt um 8,5 bis 10,8 Millionen Franken entlastet, die Nehmergemeinden um 4 bis 6,3 Millionen Franken und der Kanton bis 2017 um 4,5 Millionen Franken mehr belastet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 26. Juni 2015.

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