Kanton Luzern: Keine Verlängerung der Amtsdauer

Regierung will an Wahlen im 4-Jahres-Rhythmus festhalten

Kantonsrat und Regierung im Luzerner Kantonsratssaal.

(Bild: Twitter Guido Graf)

FDP-Kantonsrätin Rosy Schmid fordert eine Überprüfung der Amtsdauer von Luzerner Politikern. Die Regierung kommt zum Schluss, dass eine Änderung des bisherigen System mehr Nachteile als Vorteil mit sich bringen würde.

Die Luzerner Kantonsräte wollen seltener zur Wahl antreten. Mit Ausnahme der Grünen haben Vertreter aller Parteien einen Vorstoss von FDP-Kantonsrätin Rosy Schmid-Ambauen unterzeichnet. Das Postulat verlangt, die Vor- und Nachteile einer Verlängerung der Amtsdauer auf fünf oder sechs Jahre zu prüfen. Aktuell beträgt diese Dauer vier Jahre.

Mit einer längeren Legislatur steige die Effizienz, und es könnten Kosten gespart werden, argumentiert Schmid. Die Einarbeitungszeit dauere je nach Vorkenntnissen mehr als zwei Jahre. Mit ständigen Wechseln gehe wertvolles Wissen verloren und es entstehe Mehraufwand für die Verwaltung.

Kanton Luzern würde zum Sonderfall

Nun hat sich die Luzerner Regierung mit dem Anliegen auseinandergesetzt und kommt zum Schluss, dass eine Änderung mehr Nachteile als Vorteile mit sich ziehen würde. Die Verlängerung von Wahlperioden bedeutet im Ergebnis eine Einbusse an demokratischer Mitbestimmung, so die Regierung. Zudem würden praktisch alle Kantone bei Kantonsparlament und Ständerat, sowie der Bund bei National- und Bundesräten, eine Amtsdauer von vier Jahren kennen.

Vorteile einer längeren Amtsdauer wären eine seltenere Belastung der Parlamentarier durch parteiinterne Auswahlverfahren und den Wahlkampf in der Öffentlichkeit, schreibt die Regierung. Der zeitliche und finanzielle Aufwand würde reduziert. Die Parlamentsmitglieder könnten ihr Arrangement von Beruf und Politik auf längere Zeit verbindliche planen.

Durch die längere Bindung könnte das Mandat jedoch auch an Attraktivität verlieren oder vorzeitige Rücktritte zunehmen, so der Regierungsrat in seiner Antwort. Nach der Regierung wird sich nun der Kantonsrat mit dem Vorstoss befassen.

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