Ist das Vorhaben des Luzerner Stadtrats rechtens?

Regierung soll «faktische Enteignung» überprüfen

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(Bild: bic)

Geht es nach dem Luzerner Stadtrat, soll privaten Grundeigentümern künftig in bestimmten Fällen vorgeschrieben werden können, wie sie ihr Grundstück nutzen dürfen. Das will die FDP Luzern nicht tolerieren.

Durch die geplante Teilrevision der Bau- und Zonenverordnung (BZO) würden «private Grundeigentümer in der Nutzung ihrer Grundstücke bevormundet und dadurch faktisch enteignet», heisst es in einer Mitteilung der Luzerner FDP. Deren Kantonsrat Damian Hunkeler fordert mittels einer Anfrage eine Stellungnahme vom Regierungsrat, wie er zum Vorgehen der Stadt Luzern steht und ob dieses rechtmässig ist.

Zur Vorgeschichte: Im vergangenen Juni hat der Luzerner Stadtrat seine Pläne für die BZO präsentiert. Durch diese Teilrevision soll privaten Grundeigentümer vorgeschrieben werden, wie sie ihr Grundstück nutzen dürfen.

Genossenschaftlicher Wohnbau - aber wie?

Als konkretes Beispiel dafür wird die Reformierte Kirchgemeinde im Würzenbach genannt: Sie soll anhand der BZO verpflichtet werden, auf ihrem Grundstück Genossenschaftswohnungen zu erstellen. 

Gegen die Förderung von Genossenschaftswohnungen sei grundsätzlich nichts einzuwenden, heisst es in der Mitteilung weiter. «Entscheidend ist dabei die Vorgehensweise der öffentlichen Hand.»

«Vorgehen aus liberaler Sicht nicht tolerierbar»

Wenn die Stadt Luzern privaten Grundeigentümern vorschreiben wolle, das Grundstück einer Genossenschaft zur Bebauung zur Verfügung zu stellen, «kommt dies faktisch einer Enteignung gleich. Aus liberaler Sicht ist dieses Vorgehen nicht tolerierbar.»

Hunkeler will von der Regierung wissen, wie sie diesem Vorgehen gegenübersteht und, ob sie dieses sogar befürwortet. Darüber hinaus gelte zu klären, welche Möglichkeiten der Regierungsrat sieht, um das Vorgehen der Stadt Luzern zu unterbinden und, ob eine Gesetzesänderung nötig ist, «damit derartige Vorgaben nicht in eine Bau- und Zonenverordnung aufgenommen werden können».

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