Ein Gastkommentar von André Meyer

Regierung sistiert Beschwerde

Die Hüst-und-Hott-Politik in Sachen Luzerner Zentral- und Hochschulbibliothek geht weiter. Das Beschwerdeverfahren gegen die Unterschutzstellung der Zentralbibliothek ist sistiert worden. 

Die Sistierung des Beschwerdeverfahrens gegen die Unterschutzstellung der Zentralbibliothek erstaunt; und noch mehr erstaunt die Begründung des Kulturdirektors Reto Wyss: die Schutzwürdigkeit der Zentralbibliothek soll erst entschieden werden, «wenn ein konkretes Neubauprojekt vorliegt und die bau- und planungsrechtliche Situation geklärt ist. Es sei nicht augeschlossen, dass die Klärung des baurechtlichen Potenzials des Grundstücks einen Einfluss auf den Beschwerdeentscheid hat.»

Nein! Da wird das Pferd am Schwanz aufgezäumt; erstens, weil – und das müsste eigentlich auch die Motionärin Andrea Gmür-Schönenberger wissen – die Schutzwürdigkeit eines Gebäudes unabhängig von der Güte eines allfälligen Neubauprojektes gegeben ist oder nicht und zweitens, weil jeder vernünftige Mensch zuerst abklärt, ob er bauen kann oder nicht, bzw. ob das abzubrechende Objekt schutzwürdig ist oder nicht, bevor er mit einer Neubauplanung beginnt.

Warum also zuerst planen und Geld ausgeben um dann zum Schluss zu kommen, dass wegen der Schutzwürdigkeit nicht gebaut werden kann. Der Kanton hat uns glauben gemacht, dass er sparen muss und nun muss ich als Bürger feststellen, dass er Geld in eine Planung steckt bevor er abklärt, ob er wegen der umstrittenen Schutzwürdigkeit überhaupt bauen kann. Wie hat doch Bundesrätin Simonetta Sommaruga in anderem Zusammenhang gesagt: «Ich bin sprachlos!»

Vielleicht würde man besser tun, abzuklären, ob die Motion von Andrea Gmür-Schönenberger überhaupt rechtens ist. Sie verlangt nämlich vom Regierungsrat, dass er gegen seinen verfassungsmässigen Auftrag (Kulturerhaltung) verstösst. Meines Erachtens hätte die Motion höchstens als Postulat (zur Prüfung der Schutzwürdigkeit der Zentralbibliothek) und nicht als verbindliche Verpflichtung zum Abbruch der Zentralbibliothek überwiesen werden dürfen! 

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