Referenzzinssatz für Mieten bei 1,25%
Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt unverändert bei 1,25 Prozent, wie das Bundesamt für Wohnungswesen BWO in Grenchen mitteilt. Mieterinnen und Mieter können somit keinen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen. Auf der anderen Seite können Hausbesitzer die Mieten gestützt auf diesen Referenzwert auch nicht erhöhen. Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der zugrundeliegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO bekanntgegeben. Der nächste Veröffentlichungstermin ist am 1. März.
Quelle:swisstxt
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