Rechts vorbeifahren ab 1. Jan. erlaubt

Rettungsgassen bilden, Rechts vorbeifahren oder Schleusen für Velofahrer: Am 1. Januar 2021 treten einige neue Verkehrsregeln in Kraft. Um den Einsatz der Blaulichtfahrzeuge zu erleichtern, müssen die Autofahrer in Zukunft im Falle von stockendem Verkehr oder Stau unaufgefordert eine Rettungsgasse in der Mitte der Fahrbahn bilden. Dabei darf in keinem Fall auf den Pannenstreifen ausgewichen werden. In Tunnels müssen sich Fahrzeuge so nah wie möglich am Fahrbahnrand halten. Bei Staus, stockendem Verkehr oder bei einem Unfall darf an den auf der linken Spur fahrenden Autos rechts vorbeigefahren werden. Rechtsüberholen und wieder einschwenken bleibt verboten.

Quelle:swisstxt
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