Recherche ohne Schweizer Medien

An der Recherche zum CS-Datenleck waren keine Schweizer Medien beteiligt. Die Redaktion der Tamedia-Zeitungen hätte gern mitrecherchiert, wegen des Bankengesetzes hätten aber Strafen gedroht. Im Gesetz heisst es: Wer Informationen aufgrund gestohlener Bankdaten veröffentlicht, wird mit bis zu drei Jahren Haft bestraft. SP-Nationalrätin Samira Marti sagt, wer Verbrechen aufdecke, werde so selbst zum Verbrecher. Die SP will den Artikel nun ändern. FDP-Ständerat Andrea Caroni hatte sich für den Artikel eingesetzt und denkt heute noch, dass Medienberichte anhand geleakter Bankdaten verboten sein sollten. Er könne sich aber eine Ausnahme vorstellen, sagte er zu Tamedia.

Quelle:swisstxt
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