Fussballchaoten in Luzern verurteilt

Rayonverbote und Geldstrafen bis zu 12’000 Franken

Im August des vergangenen Jahres kam es in der Stadt Luzern nach dem Fussballspiel des FC Luzern gegen den FC Zürich zu Ausschreitungen. (Bild: Symbolbild/fotolia)

Nach dem Fussballspiel des FCL gegen den FCZ hat es bereits letztes Jahr geknallt. Fünf Randalierer wurden von der Luzerner Staatsanwaltschaft verurteilt. Sie müssen tief in die Tasche greifen und sich künftig schweizweit von kritischen Orten fernhalten.

Es war ein ähnliches Szenario wie am Pfingstmontag: Im August des vergangenen Jahres kam es in der Stadt Luzern nach dem Fussballspiel des FC Luzern gegen den FC Zürich zu Ausschreitungen zwischen den beiden Fangruppen. Die Polizei versuchte, sie mit Wasserwerfern und Gummischrot zu trennen, und wurde dabei von Hooligans mit Steinen beworfen. Fünf Polizisten wurden verletzt und mussten ärztlich versorgt werden. Es entstand ein Sachschaden von über 30’000 Franken.

Luzerner bewarfen den Buskonvoi der FCZ-Fans mit Steinen und schlugen mit Eisenstangen auf die Fahrzeuge ein. Beim Bundesplatz stiegen Zürcher aus den Bussen und griffen dort FCL-Fans an. Die Staatsanwaltschaft Luzern hat nun fünf Chaoten verurteilt. Sie sind zwischen 20 und 38 Jahre alt und stammen aus der Schweiz (3), Portugal und Bosnien-Herzegowina. Die Männer sind in den Kantonen Luzern (1), Zürich (2) und Nidwalden (2) wohnhaft.

Untersuchungskosten zu Lasten der Verurteilten

Die Verurteilten wurden von der Staatsanwaltschaft je nach Verhalten wegen Landfriedensbruch, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und des missbräuchlichen Verwendens von Pyrotechnik schuldig gesprochen. Sie wurden mit bedingten Geldstrafen zwischen 2’500 und 12’000 Franken bestraft. Das heisst: Die Männer müssen nur bezahlen, sollten sie sich erneut strafbar machen.

Gemäss den rechtskräftigen Urteilen müssen die Randalierer jedoch Bussen bis zu 3’000 Franken bezahlen und haben auch die Untersuchungskosten selbst zu bezahlen. Diese belaufen sich je nach Fall bis zu 700 Franken.

Darüber hinaus hat die Luzerner Polizei für alle Verurteilten entsprechende Rayonverbote erlassen. «Das heisst, dass sich die Verurteilten bei Fussballspielen nicht mehr an kritischen Orten aufhalten dürfen», erklärt Polizeisprecher Kurt Graf auf Anfrage. Für Luzern heisst das: Der Bahnhof und die Swisspor-Arena sind tabu.

Schweizweites Rayonverbot

Für die verurteilten Chaoten gilt das Rayonverbot gar schweizweit in den Konkordatskantonen − sie dürfen sich bei Spielen nicht mehr in der Nähe der Stadien aufhalten. «Diese Verbote können für maximal drei Jahre erlassen werden», so Graf weiter. Im Falle der verurteilten Randalierer gelten sie für ein bis zwei Jahre.

«Die Polizisten sind an den Spielen dabei und haben ein Auge auf die Leute.»
Kurt Graf, Sprecher der Luzerner Polizei 

Doch wird kontrolliert, ob sich die verurteilten Männer überhaupt an das Verbot halten? Dafür habe die Polizei sogenannte Szenenkenner, wie Graf erklärt. «Die Polizisten sind an den Spielen dabei und haben ein Auge auf die Leute.» Ist eine Person anwesend, die es nicht sein dürfte, können diese weggewiesen oder gar für einige Stunden in Polizeigewahrsam genommen werden.

Bei besonderen oder schwerwiegenden Verstössen gegen das Rayonverbot bestehe auch die Möglichkeit einer Meldeauflage. «Dann müssen sie sich während Fussballspielen ein- bis zweimal bei einer bestimmten Stelle melden», so Graf. Allerdings gebe es in der Schweiz erst wenige solcher Fälle.

Luzerner bewarfen den Buskonvoi der FCZ-Fans mit Steinen und schlugen mit Eisenstangen auf die Fahrzeuge ein. (Bild: Luzerner Polizei)

Luzerner bewarfen den Buskonvoi der FCZ-Fans mit Steinen und schlugen mit Eisenstangen auf die Fahrzeuge ein. (Bild: Luzerner Polizei)

Beim Bundesplatz stiegen Zürcher aus dem Bussen und griffen dort FCL-Fans an. (Bild: Luzerner Polizei)

Beim Bundesplatz stiegen Zürcher aus dem Bussen und griffen dort FCL-Fans an. (Bild: Luzerner Polizei)

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