Raser bekommt vom Kriminalgericht Luzern eine letzte Chance
Ein junger Mann hat das Strassenverkehrsgesetz mit Füssen getreten, einen Unfall verursacht, Fahrerflucht begangen und auch noch seine Freundin verprügelt. Nun soll er in Therapie – und wenn diese nicht fruchtet, ins Gefängnis.
Mit gerade mal 22 Jahren hat der Mann schon einiges auf dem Kerbholz. 2017 hat er innerhalb von fünf Monaten mehrfach und in schwerwiegender Weise gegen das Strassenverkehrsgesetz verstossen.
Er machte sich des Rasens schuldig, entwendete ein Auto, fuhr ohne Fahrausweis und Haftpflichtversicherung, dafür mit falschen Nummernschildern, baute einen Unfall und fuhr danach einfach davon.
Darüber hinaus musste er sich vor dem Kriminalgericht auch noch wegen häuslicher Gewalt verantworten. Er hatte seine Freundin geschlagen und dabei verletzt. Ausserdem hat er sie erpresst.
Gefängnis, Geldstrafe und Busse
Das Kriminalgericht bestraft den Mann mit einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten. Er muss zudem eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen à 30 Franken und eine Busse von 800 Franken bezahlen.
Obwohl der Beschuldigte bereits vor der Verurteilung mehrfach aus dem Massnahmenzentrum entwichen ist, wird die Gefängnisstrafe zu Gunsten einer Therapie vorerst aufgeschoben. Damit erhält der junge Mann eine letzte Chance, die Kurve doch noch zu kriegen.
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