Luzerner Polizeigesetz

Randalierer sollen bis zu 30’000 Franken bezahlen

Bei Ausschreitungen sollen die Veranstalter sowie die Randalen stärker zur Kasse gebeten werden.

(Bild: Symbolbild, bra)

Die zuständige Kommission des Luzerner Kantonsrates will Polizeikosten bei Veranstaltungen stärker auf Verursacher abwälzen als der Regierungsrat. Sie fordert eine höhere Obergrenze für Randalierer und weniger kostenlose Einsatzstunden der Polizei. Wer wann wie viel zu bezahlen hat, soll künftig im Polizeigesetz geregelt werden. 

Krawallmacher sollen künftig zur Kasse gebeten werden. Mehrere parlamentarische Vorstösse im Luzerner Kantonsrat verlangen, dass die Polizeikosten bei Veranstaltungen vermehrt auf die Verursacher überwälzt werden. Doch wie genau soll diese Überwälzung der Kosten auf Randalierer und Veranstalter funktionieren? Und wer soll wie viel bezahlen? Diese Fragen führten in der Vergangenheit zu hitzigen Diskussionen und sollen im Polizeigesetz geregelt werden (zentral+ berichtete).

In der Kommission Justiz und Sicherheit (JSK) des Luzerner Kantonsrates wurde am Montag die Änderung des Polizeigesetzes vorberaten. Die JSK unterstützt vorgelegten Entwurf zwar grundsätzlich, weicht jedoch in zwei zentralen Punkten von den Vorschlägen des Regierungsrats ab. Einzelne Krawallmacher sollen mehr bezahlen, und 200 Stunden unentgeltlicher Polizeieinsatz sei zu viel, findet die Kommission.

Krawallmacher sollen mehr bezahlen

Die JSK möchte, dass einzelne Krawallmacher bei Veranstaltungen mit Gewaltausübung mit bis zu 30’000 Franken für den Polizeieinnsatz belangt werden können. Der Regierungsrat schlägt hierbei lediglich ein Limit von 4’000 Franken vor. Warum will die JSK einzelne beteiligte Personen stärker zur Kasse bitten als dies vom Regierungsrat gefordert wurde? «Dafür gibt es zwei Hauptgründe», erklärt Kommissionspräsident Armin Hartmann. Zum einen wolle die Kommission damit ein deutliches Signal senden. «Wer bei Kundgebungen oder Veranstaltungen Gewalt ausübt, soll auch die finanziellen Konsequenzen dafür tragen», so Hartmann.

Andererseits habe man erkannt, dass das Verhältnis zwischen den Kosten, die auf den Veranstalter und denjenigen, die auf Einzelpersonen überwälzt werden können, nicht korrekt sei. Veranstalter werden dann kostenpflichtig, wenn sie vorsätzlich oder grobfahrlässig die Bewilligungsauflagen nicht eingehalten haben. In solchen Fällen haben sie mit einer Kostenübernahme von 40 Prozent des Polizeieinsatzes respektive maximal 30’000 Franken zu rechnen.

Die gewaltausübenden Personen sollen in jedem Fall 60 Prozent der Kosten berappen. Geht es nach der vorberatenden Kommission, ebenfalls mit einem Maximum von 30’000 Franken. Bei Kundgebungen wird ein Kostenersatz nach wie vor erst dann geprüft, wenn Gewalt an Personen oder Sachgegenständen ausgeübt wird.

Bei den übrigen Veranstaltungen werden die in Rechnung gestellten Kosten je nach Anteil des ideellen Zwecks reduziert. Die Kostenbeteiligung von Veranstaltern und Personen wurde im Vorfeld heftig kritisiert. Die Gegner sind der Ansicht, dass dies die Ausübung der Grundrechte der Meinungs- und Informationsfreiheit sowie der Versammlungsfreiheit einschränke, da es eine abschreckende Wirkung habe. Diese Argumentation wurde im Ansatz auch vom Verwaltungsgericht unterstützt.

200 Einsatzstunden sind zu viel

Des Weiteren plante der Regierungsrat, dass die Polizei pro Veranstaltung 200 Einsatzstunden im Rahmen der polizeilichen Grundversorgung unentgeltlich erbringt. «Dies entspricht einem vierstündigen Einsatz von 50 Polizisten», erklärt Hartmann. Das habe man in der Kommission als zu viel erachtet, weshalb man vom Regierungsrat einen neuen Vorschlag verlangt. Innerhalb der Kommission ist man sich diesbezüglich nicht einig geworden. «Eine starke Minderheit sieht das korrekte Mass bei 120 Stunden», so Hartmann. Diese macht etwas weniger als die Hälfte der Kommissionsmitglieder aus. Insofern wurde der Antrag knapp abgelehnt.

«Ich denke, dieser Kompromiss ist ein gangbarer Weg.»
Armin Hartmann, Präsident der Kommission Justiz und Sicherheit 

Die Änderung des Polizeigesetzes wurde notwendig, weil das damalige Verwaltungsgericht festgestellt hatte, dass die bisherige Regelung auf Verordnungsstufe nicht ausreicht. Darüber hinaus haben sich Vorstösse im Kantonsrat für eine Neuverhandlung der Kostenersatz-Vereinbarung mit dem FC Luzern und für eine vermehrte Überwälzung der Kosten für Polizeieinsätze bei Veranstaltungen ausgesprochen.

«Ein gangbarer Weg»

Kostenersatz solle nicht nur bei Sportveranstaltungen, sondern auch bei Kundgebungen geleistet werden, wobei auch die Randalierenden stärker in die Pflicht zu nehmen seien. «Mit der Änderung des Polizeigesetzes werden die gerichtlich festgestellten Mängel behoben und den Vorstössen nachgelebt», ist Hartmann überzeugt. «Ich denke, dieser Kompromiss ist ein gangbarer Weg.» Der Kantonsrat wird die Vorlage voraussichtlich in der Märzsession beraten. Gemäss Hartmann werde sie im Parlament wohl eine klare Mehrheit finden.

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