Beweise dein Wissen im Quiz

Weisst du, wie hart in der Landwirtschaft geschuftet wird?

Die Männer und Frauen in der Landwirtschaft müssen bei jedem Wetter raus, Home-Office gibt es nicht. (Bild: Hulda Jossen/AURA)

Der Kanton Luzern hat den Normalarbeitsvertrag für die Landwirtschaft erneuert. Es soll Verbesserungen geben, heisst es. Doch Städter werden stutzen. Mach jetzt das zentralplus-Quiz und finde raus, wie streng Bauern wirklich arbeiten.

Es ist kalt draussen, die Nacht ist dunkel. Du stehst auf, eine Lampe in der Hand und schlüpfst in deine Stiefel. Draussen sticht dir auf dem Weg in den Stall die Morgenkälte ins Gesicht. Während du die Holzschiebetür öffnest, gähnst du. Denn es ist 5 Uhr und dein Tag hat gerade erst angefangen.

So beginnt der Tag für abertausende Bauern in der Schweiz. Lange Tage, geringe Löhne und harte Arbeitsbedingungen sind nicht nur ein Klischee, sondern vielerorts Normalität. Deswegen wurde der geltende Normalarbeitsvertrag im Kanton Luzern jetzt für 2023 angepasst.

«Der neue Vertrag ist eine deutliche Verbesserung», meint Rolf Frick, Rechtsberater im Gesundheits- und Sozialdepartement, des Kantons Luzern. Doch aus der Perspektive eines Büro-Tigers aus der Stadt wirken die Arbeitsstunden und Ferienansprüche in der Landwirtschaft immer noch abenteuerlich.

Weisst du, wie streng Bäuerinnen in Luzern schuften müssen? Im zentralplus-Quiz findest du es raus.

Die Landwirtschaft fällt nicht unters Arbeitsgesetz

Um gerechte Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, gibt es das nationale Arbeitsgesetz. Doch die Landwirtschaft ist nicht mit inbegriffen.

«Ich weiss nicht genau, warum das so ist. Ich denke, es liegt an den besonderen Bedingungen in der Landwirtschaft», sagt Rolf Frick. Ausserdem sei die Landwirtschaft auch bei anderen Gesetzen ein Sonderfall, wie bei der Familienzulage.

«Der neue Vertrag ist eine deutliche Verbesserung.»

Rolf Frick, Rechtsberater im Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern

Um trotzdem gleiche Bedingungen zu schaffen, gibt es im Kanton Luzern einen Normalarbeitsvertrag (NAV) für die Landwirtschaft. Der geltende NAV stammt aus dem Jahr 2000 und gilt für alle arbeitnehmenden Personen, die vorwiegend in einem landwirtschaftlichen Betrieb oder einem landwirtschaftlichen Haushalt im Kanton Luzern beschäftigt sind.

Da im jetzigen Vertrag weder Höchstarbeitszeiten noch Gesundheitsschutz geregelt waren, hat der Regierungsrat einen neuen NAV verabschiedet. Der Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband kritisierte letztes Jahr, dass er in die Revision nicht miteinbezogen wurde (zentralplus berichtete). Voraussichtlich gilt der neue NAV ab 2023.

Verwendete Quellen
  • Normalarbeitsvertrag für das landwirtschaftliche Arbeitsverhältnis aus dem Jahr 2000
  • Artikel im «Schweizer Bauer»
  • Telefonat mit Rolf Frick, Rechtsberater im Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern
  • Telefonat mit dem Bäuerinnen- und Bauernverband Luzern
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