Quarantäne für Einkaufstouristen in BW
Baden-Württemberg schränkt den Grenzverkehr mit der Schweiz weiter ein. Grenzübertritte aus touristischen Gründen oder zum Einkaufen sind nur noch erlaubt, wenn man sich nach der Einreise nach Baden-Württemberg in Quarantäne begibt. Das schreibt die Regierung des Bundeslandes in einer Mitteilung. Das sei eine Reaktion auf die derzeitige Corona-Situation. Die Massnahme gilt ab Mittwoch. Bisher war der Aufenthalt in der Grenzregion unter 24 Stunden erlaubt, etwa zum Einkaufen. Quarantänefrei sind weiterhin Grenzübertritte zwischen Baden-Württemberg und der Schweiz aus beruflichen, geschäftlichen und familiären Gründen.
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