Jetzt musst das Bundesgericht entscheiden

Pyrowerfer von Luzern will Urteil offenbar weiterziehen

Beim Fussballspiel des FC Luzern gegen den FC St. Gallen vom 21. Februar landeten Rauch- und Knallpetarden auf dem Spielfeld.

(Bild: freshfocus/Martin Meienberger)

Im August war ein Ostschweizer Fussball-Chaote für seinen Pyrofwurf im Spiel Luzern gegen St. Gallen (2016) zu einer teilbedingten Haftstrafe von 36 Monaten verurteilt worden. Ein Novum, denn zum ersten mal sollte ein Pyro-Werfer ins Gefängnis. Nun will der 24-jährige das Urteil offenbar weiterziehen.

Der Fall geht offenbar in die nächste Runde: Wie die «Luzerner Zeitung (LZ)» berichtet, will die Verteidigerin des 24-jährigen S.T. aus Herisau das Urteil des Bundesstrafgerichts ans Bundesgericht weiterziehen.

«Mein Mandant und ich sind der Ansicht, dass er sich nicht der vorsätzlichen verbrecherischen Gefährdung schuldig gemacht hat», sagte Anwältin Manuela Schiller zur LZ. Wenn überhaupt, dann liege eine fahrlässige schwere Körperverletzung vor. «Sein Verschulden wurde vom Gericht falsch bewertet, was zu einer zu hohen Strafe führte», so Schiller weiter zur Zeitung. Und abschliessend: «Wir finden, dass er sich zwar strafbar verhalten, dafür aber eine angemessene Strafe verdient.»

Böllerwurf verletzte FCL-Zuschauer

Im August war der St. Galler vom Bundesstrafgericht zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt worden, 18 Monate wären tatsächlich abzusitzen (zentralplus berichtete). Dies, weil der damals 22-jährige am 21. Februar 2016 pyrotechnische Gegenstände in die Swissporarena in Luzern schleuste, Spreng- und Rauchkörper auf das Spielfeld warf. Durch den Böllerwurf wurde ein unbeteiligter Mann auf der Sitztribüne verletzt. Er musste operiert werden und seine Hörfähigkeit ist seitdem stark beeinträchtigt (zentralplus berichtete).

Mit Überwachungskameras dingfest gemacht

Anhand von Videoaufnahmen der Überwachungskameras konnte die Luzerner Polizei den Chaoten kurz darauf ermitteln. In der Folge entdeckte die Polizei im Kanton Appenzell Ausserrhoden bei einer Hausdurchsuchung rund 100 Kilogramm pyrotechnisches Material. Oder anders gesagt: 1651 Stück illegale Pyros (zentralplus berichtete).

Nebst der Freiheitsstrafe bekam der Mann eine bedingte Geldstrafe von 9000 Franken sowie eine Busse von 700 Franken auferlegt. Dem Geschädigten muss er zudem laut dem schriftlichen Urteil vom 9. August eine Genugtuung von 12’000 Franken entrichten, wie die LZ berichtet.

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