Prügelei wird mit finanziellen Einbussen bestraft

Einem Mann aus Luzern wurden 34 Tage lang die Arbeitslosengelder gestrichen, da eine Prügelei zu seiner Kündigung geführt hat. Das Bundesgericht unterstützt den Entscheid der Arbeitslosenkasse. Wie die «Neue Luzerner Zeitung» mitteilt, begründet das Bundesgericht seinen Entscheid damit, dass die Arbeitslosigkeit des Mannes selbst verschuldet sei. So habe dieser eine Prügelei vor den Augen eines Vorgesetzten angezettelt. Dies, nachdem der Mitarbeiter verbal von einem Arbeitskollegen angefahren worden sei.

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