Grosses Strafverfahren gegen Zuger Ex-Stadtrat

Prozess gegen Ivo Romer: Das steht in der Anklageschrift

Der Beschuldigte Ivo Romer auf dem Weg zum Gericht.  (Bild: mbe)

Seit Montagmorgen läuft der Strafprozess gegen Ivo Romer in Zug – die Anklage hat das Wort. Zwei für Wirtschaftsdelikte zuständige Staatsanwältinnen leiteten die Untersuchung, mit der sie Romer Machenschaften nachweisen wollen. Das sind die wichtigsten Punkte in der Anklageschrift.

Die Staatsanwaltschaft Zug wirft dem 52-jährigen gelernten Informatik-Projektleiter und diplomierten Wirtschschaftsinformatiker Ivo Romer folgende Delikte vor: Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung, Betrug, Urkundenfälschung und Geldwäscherei.

Die Anklageschrift füllt 300 Seiten und beschreibt unkoschere finanzielle Transaktionen mit dem Geld der von Romer betreuten Baslerin Alice Erika de Beaufort-Bubeck. Aber auch zwei Stiftungen, die Romer allein betreute, wurden zweckentfremdet, so die Anklage. Seit Montag läuft der Prozess, zentralplus tickert live aus dem Gerichtssaal.

Bei der UBS freigestellt

Man erfährt, dass Romer ab 2001 bei der UBS im Range eines Vizedirektors arbeitete, zuerst als Projektleiter, später wechselte er in eine Abteilung, in der er Kundenportfolios betreute. So lernte er 2004 Alice Erika de Beaufort-Bubeck kennen. Sie war damals schon 89, verwitwet, hatte fünf Kinder und verbrachte ihre letzten Lebensjahre in Zug. Die betagte Dame stammt aus Basel, der 1997 verstorbene Mann entstammt einer noblen holländischen Familie, die Familie machte ihr Vermögen in der Pharmabranche.

Romer übernahm als persönlicher Berater bei der UBS die Vermögensverwaltung der Witwe. Am Anfang habe er sie häufig – an mehreren Tagen pro Monat – in ihrer Wohnung in Zug besucht und so eine persönliche Beziehung aufgebaut. Gegen Ende 2005 und 2006 wurde der Arbeitgeber Romers stutzig wegen vieler auffälliger Bargeldtransaktionen. Die UBS führte eine «Crime Risk Untersuchung» durch. Romer wurde Ende 2006 freigestellt. Romer verfügte in der Zeit bei der UBS noch über keine Vollmacht über das Geld der Millionärin.

2005 machte sich Romer selbstständig

Das sollte sich ändern. Romer machte sich als Vermögensverwalter selbstständig. Das Verhältnis zur früheren Klientin wurde immer intensiver. Laut Anklageschrift äusserte die Frau den Wunsch, «bis ans Ende ihrer Tage von Herrn Ivo Romer betreut zu werden». Die Kinder sagten aus, die ältere Dame sei richtig auf Romer «abgefahren» und ihm «vollkommen hörig gewesen». «Die Zuneigung ging so weit, dass sie bei sich in der Wohnung ein Foto von Ivo Romer vor die Fotos ihrer Kinder stellte.»

Doch Romers Betreuung war laut der Untersuchung der Staatsanwaltschaft vor allem ein Raubzug auf ihr Geld. Schon 2005 hatte er eine eigene Firma namens Fidustra AG dafür gegründet, über welche er Transaktionen laufen liess. Er leerte danach mit den Jahren die Konten allmählich, zahlte das Geld an seine Firma und kaschierte dies mit gefälschten Einzahlungsscheinen sowie fiktiven Buchungen über Beratungen und Dienstleistungen, die er nie vorgenommen hatte.

Bargeldbezüge en masse

Mit der Zeit wurde er laut der Anklageschrift immer dreister, bediente sich ungeniert mit der Bancomat-Karte der Frau. Mitten in Zug unter den Augen der Passanten. Denn am Schluss besass Romer sämtliche Vollmachten über das Geld der Frau und ihren Pin-Code. Die Frau habe sparsam gelebt, man geht davon aus, dass sie nichts von diesen Transaktionen wusste. Sie und Romer hätten sogar einmal eidesstattlich erklärt, dass Romer ausser einem Beraterhonorar keine Geldgeschenke erhalten hat.

Tatsache ist: Anfang 2004 hatte die Witwe ein Vermögen von rund sieben Millionen Franken. Viel Geld war in Wertschriften angelegt. Bei ihrem Tod im September 2011 waren noch 15’328 Franken auf ihren Konten.

Zwei Stiftungen geschädigt

Im Weiteren wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, Stiftungsmittel von zwei Stiftungen im Betrag von zirka drei Millionen Franken zweckwidrig verwendet zu haben. Die Millionärin hatte im Februar 2008 der Gründung der De Beaufort-Buckbeck-Wolfensberger-Stiftung zugestimmt. 3,5 Millionen Franken aus ihrem Privatvermögen legte sie in die Stiftung.

Der Stiftungszweck war die Förderung der Freundschaft zwischen der Schweiz und den Niederlanden. Zudem sollte die Stiftung das Andenken der Familien De Beaufort, Wolfensberger und Bubeck erhalten. Der alleinige Stiftungsrat: Ivo Romer.

Doch gemäss der Staatsanwältin richtete diese Stiftung nur etwa 20’000 echte Vergaben aus. «Das andere waren getarnte Überweisungen an Ivo Romer und Pieter de Beaufort.» Von dieser Stiftung profitierte nämlich auch der älteste Sohn der Millionärin, Pieter de Beaufort. In nur vier Jahren waren die 3,5 Millionen weg, die Stiftung in Liquidation.

zentralplus berichtet live vom Prozess in Zug: Hier geht’s zum Live-Ticker.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon