Kantonsgericht weist Beschwerde ab

Provisorischer Bushub Ebikon kann gebaut werden

So sollte der Bushub in Ebikon dereinst aussehen. (Bild: zvg)

Am Bahnhof Ebikon ist der Bau eines neuen Umsteigeknoten für Bahn und Bus geplant. Vorerst soll ein hierfür ein Provisorium gebaut werden. Hierfür gab das Kantonsgericht Luzern nun grünes Licht.

Die bestehenden Bauten und Anlagen am Bahnhof Ebikon werden abgebrochen. Insgesamt sollen künftig sechs Linien am Bushub Ebikon halten. In der Rushhour sind 34 Kurse pro Stunde zum Bahnhof Ebikon vorgesehen.

Im April 2018 erteilte der Gemeinderat Ebikon die Bewilligung für den Neubau des sogenannten Bushubs. Gleichzeitig wurde beim Regierungsrat das Enteignungsrecht beantragt, um das Projekt realisieren zu können. Gegen diesen wurden Verwaltungsbeschwerden beim Regierungsrat des Kantons Luzern erhoben. Diese Beschwerdeverfahren sind noch hängig.

Gefährliche Verkehrsmanöver bei Rückstau befürchtet

In der Zwischenzeit hat die Gemeinde Ebikon im Hinblick auf den Fahrplanwechsel 2019 und die Inbetriebnahme der Verlängerung der Trolleybuslinie 1 ein Baugesuch für ein Provisorium zum geplanten Bushub ausgearbeitet. Dieses Provisorium soll die notwendige Infrastruktur für die geplanten Massnahmen sicherstellen und bis zur Inbetriebnahme des definitiven Bushubs betrieben werden.

Im Mai 2019 erteilte der Gemeinderat Ebikon die strassenrechtliche Projektbewilligung für den Bau des Provisoriums. Gegen diesen Entscheid erhob eine Anwohnerin Verwaltungsgerichtsbeschwerde.

Die Beschwerdeführerin argumentiert, der Stauraum des Linksabbiegers am Knoten Hofmatt reiche nicht aus. Dies führe dazu, dass die auf der zweiten Spur geradeaus fahrenden Automobilisten zur Umgehung des Rückstaus auf die rechts liegende erste Spur ausweichen würden. Dies führe zu gefährlichen Verkehrsmanövern und damit zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit.

Auswirkungen auf den Verkehr werden beobachtet

Das Kantonsgericht Luzern jedoch hat die Beschwerde abgewiesen. Es kommt zum Schluss, dass «der Bewilligung des geplanten Provisoriums aufgrund der erfolgten technischen Abklärungen keine gewichtigen Aspekte entgegenstehen», wie einer Mitteilung zu entnehmen ist.

Der Konfliktstelle am Knoten Hofmatt sei ausreichend Rechnung getragen geworden. Zudem habe der Gemeinderat Ebikon zu Recht ein Monitoring angeordnet. Die zuständige Behörde beobachtet damit die Entwicklung der Verkehrssituation. Nach der Auswertung des Monitorings könne die Behörde bei Bedarf Anschlussmassnahmen treffen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann innert 30 Tagen beim Bundesgericht angefochten werden.

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