Protokolle bei Einbürgerungs-Gesprächen

Während Einbürgerungsverfahren sollen Gespräche künftig zwingend protokolliert werden. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats hat einem entsprechenden Vorstoss mit 11 zu 10 Stimmen, bei drei Enthaltungen, zugestimmt. Die Protokollpflicht soll für Gespräche gelten, die Gemeinden, Kantone und der Bund mit Kandidatinnen und Kandidaten für eine Einbürgerung führen. Protokolle sollten die Nachvollziehbarkeit der Gespräche gewährleisten, argumentieren Befürworter. Einbürgerungskandidatinnen und -kandidaten soll das Protokoll zugestellt werden und eine Veröffentlichung des Protokolls bedürfe deren Zustimmung.

Quelle:swisstxt
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