Nach Konflikt mit Nachbar

Prostitution in Luzerner Ferienwohnung: Vermieter greift durch

Die Ferienwohnungen werden über eine Buchungsplattform im Internet vermietet. (Bild: Screenshot)

Hans P. Wanners Appartement an der Rigistrasse ist als Bordell missbraucht worden. Nicht nur beim Nachbarn sorgt das für Ärger, sondern auch bei ihm selbst. Nun hat der Luzerner Gastronom die Hausregeln für seine Gäste verschärft, um Prostituierte künftig fernzuhalten.

«Ich bin in der Hotellerie aufgewachsen», sagt Hans P. Wanner. Seit Jahrzehnten ist der Gastronom in Luzern tätig – und er glaubte, nicht mehr überrascht werden zu können.

Es kam anders. Im Mai musste Wanner erfahren, dass eine der Ferienwohnungen, die er vermietet, als Bordell benutzt wurde (zentralplus berichtete). Neben dem «Fondue House» und dem Hotel Falken vermietet er an der Rigistrasse im Bellerive-Quartier zwei Appartements. Eine Prostituierte nutzte eines davon, um dort Sex anzubieten.

Ein Nachbar rief deswegen die Polizei, die auch mehrfach ausgerückt ist. «Alle wussten offenbar davon, nur mir sagte keiner etwas», ärgert sich Wanner. Wäre es anders gewesen, er hätte dem ganzen schon früher ein Ende gemacht, versichert er. Als Wanner davon erfuhr, musste die Sexarbeiterin umgehend ausziehen.

Hausordnung wurde verschärft

Wer eine seiner Ferienwohnungen bucht, meldet sich bei der Rezeption des Hotels Falken in der Luzerner Altstadt. Und bekommt dort die entsprechenden Instruktionen. Diese fallen nun weit ausführlicher aus als noch vor ein paar Wochen.

«Wir geben den Gästen nun eine achtseitige Hausordnung ab, die sie unterzeichnen müssen», erklärt Wanner. Das Dokument regelt detailliert die Ruhezeiten, die Abfallentsorgung, das Rauchen – und eben auch die gewerbliche Nutzung der Wohnung. «Drogen oder die Verwendung der Wohnung für Gewerbe» sind strengstens untersagt.

Engere Zusammenarbeit mit der Polizei erwünscht

Alle, die in der Wohnung übernachten wollen, müssen sich nun an der Rezeption mit einem Pass, einem Fahrausweis oder einer ID ausweisen. Das heimliche Einladen einer zusätzlichen Person führt dazu, dass der Mieter oder die Mieterin ohne Rückerstattung sofort abzureisen hat, heisst es in der Hausordnung. Wanner hofft, dem Treiben in seinen Wohnungen damit ein Ende zu machen. Die Massnahme zeigte jedenfalls Wirkung: «Es kam seither zu keinen Vorfällen mehr.»

«Als Hotelier kenne ich das bestens: Eine Dame bucht alleine ein Doppelzimmer und hat dann alle drei Stunden eine andere Begleitung.»

Hans P. Wanner

Dass er mit so einem Vorfall im Oktober in den Schlagzeilen landete, ärgert den Hotelier. «Ich bin der Meinung, dass die Polizei mich als Vermieter hätte informieren müssen. Wie soll ich gegen die gewerbliche Nutzung vorgehen, wenn ich nichts davon weiss?», fragt er rhetorisch.

Er hofft, dass der verantwortliche Zuhälter gefasst und zur Rechenschaft gezogen wird. «Das wird auch allen anderen, die so etwas betreiben, einen Schuss vor den Bug versetzen», ist Wanner überzeugt.

Die Masche ist bekannt

Denn: Dass Hotelzimmer von Prostituierten genutzt werden, sei nichts Neues. «Als Hotelier kenne ich das bestens: Eine Dame bucht alleine ein Doppelzimmer und hat dann alle drei Stunden eine andere Begleitung.» Wanner erinnert sich, diese Masche das erste Mal in den 1970er-Jahren an der Badenerstrasse in Zürich beobachtet zu haben. «Da war die Lobby und die Hotelbar voller Mädchen, die sich ein Zimmer gemietet hatten und auf Freiersuche waren.»

«Wir sind diejenigen, die darunter leiden, wenn die Stimmung gegen den Tourismus kippt.»

Hans P. Wanner

Gerade jetzt, wo in Luzern Ferienwohnungen derart kontrovers diskutiert würden, sei es wichtig, dass man klare Regeln aufstelle. «Wir haben ein grosses Interesse daran, dass unsere Gäste die Nachbarn nicht stören. Denn wir sind diejenigen, die darunter leiden, wenn die Stimmung gegen den Tourismus kippt», sagt Wanner.

Seiner Meinung nach braucht Luzern ein breites Angebot an Unterkünften. Von 1 bis 5-Sterne-Hotels, aber auch Ferienwohnungen in den unterschiedlichsten Preisklassen. Auch er sei dagegen, dass der lokalen Bevölkerung die Wohnungen durch den Tourismus entzogen werde.

«Aber es gibt immer Wohnungen, die aus unterschiedlichsten Gründen leer stehen. Das war auch bei den Unterkünften so, die ich jetzt an auswärtige Gäste vermiete.» Gerade bei hochpreisigen Wohnungen sei dies der Fall. «Da ist es doch besser, wenn diese von Menschen genutzt werden, die unsere Stadt besuchen und hier die lokale Wirtschaft unterstützen», findet Wanner.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von V.G.
    V.G., 07.11.2019, 12:37 Uhr

    Im Block, in dem ich wohne, läuft was Ähnliches ab.. die Wohnung ist an ein Geschäft vermietet und läuft unter dem Decknamen «Praxis (.XxX..)». Was sie offiziell genau anbieten, weiss ich nicht. Vielleicht Massagen. Infos findet man nirgends. Die Bewohnerinnen sehe ich ab und zu im Bademantel kurz heimlich aus dem Türschlitz spähen, wenn sie die Haustür hören und meinen, ein Kunde kommt. Und offensichtlich hat die Praxis regelmässig männlichen Besuch. Ich weiss nicht, ob die Vermietung Bescheid weiss. Soll man sich da einschalten oder besser raushalten? Ich persönlich fühle mich dadurch nicht gestört, trotzdem frage ich mich, wie so etwas möglich sein kann. Ist das denn legal, wenn die Vermietung Bescheid weiss und das toleriert?

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    • Profilfoto von Vermieter
      Vermieter, 16.01.2020, 03:14 Uhr

      Ich rate Ihnen dringend an, dies Ihrem Vermieter zu melden. Selber bin ich Vermieter und mir wurde eben ein solcher Fall, endlich von einem Mieter gemeldet. Nun musste ich erfahren, dass nahezu Alle dies wussten, nur leider hat mir das bis auf jetzt, Niemand zugetragen. Wie ich nun herausgefunden habe, handelt es sich um einen grösseren Ring. Da sind Sexausbeuter dahinter, welchen den Damen für das Haus, Wohnung, Zimmer enorme Beiträge für das Mieten abkassieren, ohne irgendwelche Steuern dafür zu bezahlen. Der Vermieter ist in doppelter bis dreifacher Hinsicht dadurch geprellt = Rufschädigung und = Zuhälter verdient das Doppelte bis Dreifache an der Miete, welcher er bezahlt! Zudem Mehrfachabnutzung, Mehrwasserverbrauch des Wohnobjektes durch ständige Laufkundschaft. Falls Sie keinen eigenen Wasserzähler haben, zahlen Sie ebenfalls für die ständige Laufkundschaft mit. Somit rate ich ihnen nochmals, dies dringend dies dem Vermieter zu melden.

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