Projekte für Cannabis-Legalisierung
Mit einer Reihe von Pilotprojekten soll in den nächsten Jahren ein Bild entstehen, wie der Cannabis-Konsum in der Schweiz geregelt werden könnte. Cannabis ist in der Schweiz seit 1951 als verbotenes Betäubungsmittel eingestuft. Es darf grundsätzlich weder angebaut, hergestellt noch verkauft werden. 1975 wurde auch der Konsum unter Strafe gestellt. Dieser Weg sei jedoch nicht mehr zeitgemäss, hiess es von Seiten des Bundesamtes für Gesundheit BAG. Das Parlament fügte im vergangenen Herbst im Betäubungsmittelgesetz einen Experimentierartikel ein, damit solche Pilotprojekte möglich sind.
Quelle:swisstxt
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