Pro Senectute muss sich neu ausrichten
Seit 2007 gewährt der Kanton Zug Subventionsbeiträge an die Pro Senectute Kanton Zug für die spezialisierte Sozialberatung von Menschen im AHV-Alter. Im Rahmen des Entlastungsprogramms 2015-2018 (zentral+ berichtete) hat der Regierungsrat beschlossen, die Subventionsvereinbarung nicht mehr zu verlängern, da die Gemeinden für die Sozialhilfe und die entsprechenden Beratungen zuständig sind.
Damit spart der Kanton Zug rund 200 000 Franken pro Jahr. Die Subventionsvereinbarung wird einmalig bis Ende 2016 verlängert, damit Pro Senectute sich neu ausrichten und andere Finanzierungsquellen finden kann.
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