Initianten von Hirnzentrum verschweigen Probleme

Pro Integral: Weiterem Standbein droht Konkurs

Im Handelsregister wird der Konkurs der Pflegezentrum AG vermeldet. Im Hintergrund eine Visualisierung des erträumten Projekts. (Bild: CAS Architekten/Montage zentral+)

Das in Roggwil geplante Hirnzentrum kämpft weiter mit finanziellen Problemen. Nach der Gönnervereinigung ist nun auch über die AG der Konkurs verhängt worden. Alles sei bereinigt, versichern die Verantwortlichen. Ein Experte aber sagt: «Das wird kein Spaziergang.»

Die Surseer Organisation Pro Integral will im bernischen Roggwil für 56 Millionen Franken ein Pflegezentrum für Hirnverletzte bauen. Seit 2008 sind die Pläne bekannt und das Zentrum sollte längst stehen, doch zwischen Fussballplatz und Turnhalle in Roggwil ist weiterhin eine grüne Wiese: Die Organisation konnte bisher die Mittel fürs Zentrum nicht organisieren.

Wer Spendengelder entgegennimmt, sollte damit sorgsam umgehen, denn er lebt vom Vertrauen der Spenderinnen und Spender. Nur wenn die Spender wissen, dass mit ihrem Geld sorgsam umgegangen wird, sind sie weiterhin bereit, Geld für eine Sache zu geben. Pro Integral war in dieser Hinsicht in der Vergangenheit nicht über alle Zweifel erhaben. Doch die Verantwortlichen von Pro Integral tun weiterhin wenig, um Vertrauen zu wecken.

Pro Integral verschweigt weitere Probleme

Nachdem zentral+ letzte Woche bekannt gemacht hatte, dass über die Gönnervereinigung der Pro Integral der Konkurs verhängt wurde, betonten die Verantwortlichen am Montag, ein anonymer Sponsor habe die ausstehenden AHV-Schulden bereits bezahlt und der Konkurs sei damit vom Tisch (zentral+ berichtete). Und sie betonten in den Medien stets, nur die Gönnervereinigung sei betroffen, nicht aber das geplante Pflegezentrum. Doch nun zeigt sich: Auch über die «Pro Integral Pflegezentrum AG» als zweite von drei Gesellschaften der Pro Integral ist der Konkurs eröffnet worden. Das bestätigte das Gericht auf Anfrage von zentral+.

Obwohl dieser Konkurs schon seit letztem Freitag läuft und obwohl klar war, dass auch dieser Konkurs nach einigen Tagen im Handelsamtsblatt veröffentlicht werden würde, verschwiegen die Verantwortlichen von Pro Integral den zweiten Konkurs gegenüber der Öffentlichkeit. In einer Mitteilung vom Montag schrieb Pro Integral, die Probleme seien mit den bezahlten Schulden der Gönnervereinigung nun vom Tisch. Doch dem ist offenbar nicht so.

Welche Chancen hat die Konkursbeschwerde?

Pro Integral gibt nicht auf: Auch gegen den zweiten Konkurs ist diesen Donnerstag beim Kantonsgericht eine Beschwerde eingereicht worden, das bestätigte das Gericht auf Anfrage. Es sieht ganz danach aus, als hätte der anonyme Sponsor am Mittwoch auch die AHV-Schulden der Pflegestiftung AG bezahlt.

Ob die Pro Integral ihre Vision von Pflegezentrum in Roggwil weiter vorantreiben kann, ist dennoch unklar. Denn ob der Richter die Beschwerde gutheisst, ist alles andere als sicher: Pro Integral muss dazu ihre «Zahlungsfähigkeit glaubhaft machen», so will es das Gesetz.

«Es muss ausgeschlossen werden können, dass die Organisation nach ein paar Monaten erneut vor dem Konkursrichter steht.»

Dominik Gasser, Spezialist für Konkursrecht

Es genüge dazu nicht, nun einfach die offenen AHV-Schulden zu bezahlen, um den Kopf aus der Schlinge zu ziehen, meint Dominik Gasser. Der erfahrene Anwalt ist Lehrbeauftragter für Schuldbetreibungs- und Konkursrecht an der Universität Luzern: «Das ist kein Spaziergang. Pro Integral muss schlüssig aufzeigen, dass regelmässig genug Spenden reinkommen, um in Zukunft alle Löhne, AHV-Beiträge, Mieten und was immer anfällt, rechtzeitig zu bezahlen und die alten Schulden zurückzuzahlen.»

Der Richter wolle ein nachhaltiges betriebswirtschaftliches Konzept sehen, das glaubhaft darlegt, wie Pro Integral in Zukunft überleben kann: «Das ist oft schwieriger, als die Gläubiger zu befriedigen. Es muss mit einiger Sicherheit ausgeschlossen werden können, dass die Organisation nach ein paar Monaten erneut vor dem Konkursrichter steht», so Gasser. Dazu müssten auch alle offenen Betreibungen erledigt sein oder es müsse ein Abzahlungsplan mit den Gläubigern vorliegen. Leichtfertig werde das Gericht den Konkurs nicht aufheben, meint Konkursanwalt Gasser: «Denn wenn es einen Konkurs aufhebt, kann jemand auch wieder Leute schädigen.»

Hinweis: Auf Anfrage wollten weder Initiant Michel Bätscher noch Vereinspräsident Franz Müller zum Konkurs der AG Stellung beziehen.

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