Beschwerde der Arbeitsgruppe Schweiz-Kolumbien

Presserat billigt einen Glencore-freundlichen Artikel

Hauptsitz von Glencore in Baar: Der Rohstoffkonzern erscheint in 30'000 Dokumenten der Paradise Papers.

(Bild: pbu)

Der Presserat beurteilt einen Zeitungsartikel über das Verhalten der Zuger Rohstoff-Firma Glencore in kolumbianischen Kohleminen als «korrekt». Was genau wahr ist, lässt das Urteil allerdings offen.

Die «Schweiz am Sonntag» publizierte Ende August 2016 einen Bericht mit dem Titel «Der Bösewicht ist weg». Darin beschrieb die Zeitung die Reaktion des Rohstoffkonzerns Glencore auf Kritik an den Zuständen in Kohleminen in Kolumbien.

Glencore zeige sich nun transparent und überrumple damit die Kritiker. Die Arbeitsgruppe Schweiz-Kolumbien (ASK) ziehe nach zwei Reisen mit Kritikern nach Kolumbien trotzdem eine negative Bilanz. Der Artikel hingegen kommt zum Schluss, die Bilanz von Glencores Verhalten in Kolumbien sei zwar durchzogen. Mangelnde Transparenz könne man dem Konzern jedoch für einmal nicht vorwerfen.

Gegen den Bericht wehrte sich die ASK mit einer Beschwerde vor dem Schweizer Presserat. Die «Schweiz am Sonntag» habe die Hauptargumente der ASK unterschlagen und einseitig über angebliche Fortschritte in den durch den Kohleabbau betroffenen Indio-Gemeinden berichtet. Zudem habe die ASK ihre Aussagen nicht autorisieren können.

«Korrekt berichtet»: Aussage gegen Aussage

Der Presserat kommt jetzt zum Schluss, dass die «Schweiz am Sonntag» korrekt berichtet hat, wie er mitteilte. Der Autor des Artikels hatte die ASK vorgängig über den geplanten Artikel informiert und präzise Fragen gestellt. Er hielt die Regeln zu Recherchegesprächen ein. «Beim Kernthema des Artikels – der Frage, ob sich die Lage in den Indio-Gebieten wirklich verbessert hat – sind sich Autor und ASK nicht einig. Es steht Aussage gegen Aussage», schreibt der Presserat. Der Autor habe jedoch die Haltung beider Seiten korrekt dargestellt und keine wichtigen Informationen unterschlagen.

Der Presserat weist die Beschwerde deshalb ab. Beim Schweizer Presserat handelt es sich um ein Selbstregulierungs-Gremium der Medienbranche, das die Einhaltung medien-ethischer Grundsätze prüft. Er steht dem Publikum und Medienschaffenden als Beschwerdeinstanz zur Verfügung.

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