Zuger Kantonsspital

Praktikanten wurden massiv überbelastet

Am Kantonsspital wird hart gearbeitet – zu hart, zumindest was die Praktikanten angeht: Sie wurden systematisch widerrechtlich lange aufgeboten. Erst unsere Recherche stoppte diese Praxis. (Bild: zvg (Kantonsspital Zug))

Bis zu zwölf Tage am Stück arbeiten, dann nur zwei Tage frei und weiter geht’s. Das ist für Angestellte im Spital nicht legal, trotzdem wurden gerade Praktikanten am Zuger Kantonsspital systematisch so eingeteilt. Der Spitaldirektor nimmt Stellung.

Es sind heftige Arbeitspläne, die am Kantonsspital Zug den Praktikanten zugemutet werden: Zwölf Tage am Stück, dann zwei Tage Pause, dann nochmal fünf Tage. Gleich zwei Unterassistenten wurden auf dem Monatsplan, der zentral+ vorliegt, so eingeteilt. Das ist widerrechtlich, wie unsere Recherchen zeigen.

Denn die Lage ist klar: «Das Kantonsspital ist dem Arbeitsgesetz vollumfänglich unterstellt», sagt Martin Lüönd vom Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zug. «Unterassistenten am Zuger Kantonsspital sind wie Assistenzärzte den Bestimmungen im Arbeitsgesetz und im GAV unterstellt.»

Und der Absatz des Arbeitsgesetzes, der die Spitäler betrifft, ist eindeutig: Er schreibt vor, dass Arbeitnehmer nur sieben Tage am Stück beschäftigt werden dürfen und direkt im Anschluss 83 Stunden frei haben müssen, also rund drei Tage. Das ist auf dem Arbeitsplan nicht der Fall, der zentral+ vorliegt.

«Ich sehe keine Ausnahmebestimmungen»

Unterassistenten sind Medizin-Studenten, die ein obligatorisches Praktikum absolvieren. Sie müssen an den Spitälern vor allem eines: Lernen. «Der Unterassistent ist keine billige Arbeitskraft», sagt Eric Vultier vom Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte. Er ist der Geschäftsführer und Anwalt der Sektion Zentralschweiz.

«Die Unterassistenten sind ja noch im Studium und sollen in erster Linie lernen.» Es gäbe auch keine rechtliche Spezialsituation für Unterassistenten. «Ich sehe keine Ausnahmebestimmung, die den Unterassistenten vom Arbeitsgesetz ausklammern würde. Aus meiner Sicht ist das selbstverständlich, dass auch Unterassistenten dem Arbeitsgesetz unterstehen, und keine Ausnahme bilden.»

«Da wurde einfach falsch geplant.»

Matthias Winistörfer, Spitaldirektor Kantonsspital Zug

Das bestätigt auch Dr. Lorenzo Käser, der leitende Koordinator Medical Education am Universitätsspital Zürich. «Unterassistenten unterstehen dem Arbeitsgesetz. Wie auch Assistenzärzte. Es gibt aber auch bei uns die Situation, dass aus betrieblichen Gründen ein Unterassistent sieben Tage am Stück arbeitet.»

Das sei arbeitsrechtlich möglich. «Danach müssen aber die gesetzlichen Kompensationstage sichergestellt sein. Wir achten streng darauf, dass diese Kompensationstage ausgewiesen und eingezogen werden. Die arbeitsrechtlichen Bedingungen werden mit den Medizinstudierenden, aber auch innerhalb des Spitals immer wieder thematisiert.»

Keine unabhängige Beschwerdestelle

Am Zuger Kantonsspital gibt es keine unabhängige Stelle, bei der sich die Unterassistenten bei Problemen melden können. «Vorfälle sollen in erster Linie mit den vorgesetzten Personen besprochen werden», sagt Winistörfer. Sollte das nicht möglich sein, könne auch ein vertrauliches Gespräch mit dem Personalbereich geführt werden. «Weiter können Vorfälle im Zusammenhang mit der Patientenbetreuung anonym im CIRS (Critical Incident Reporting System) gemeldet werden», sagt Winistörfer.

Warum wurde das Arbeitsgesetz nicht beachtet?

Sieben Tage am Stück sind legal, zwölf nicht. Es ist offensichtlich: Am Kantonsspital hat man sich bei der Einteilung von Unterassistenten nicht ans Arbeitsgesetz gehalten. Was sagt Spitaldirektor Matthias Winistörfer dazu? «Ich kann zum von Ihnen angesprochenen Dienstplan nicht konkret Stellung nehmen, da mir der Zeitraum, für welchen dieser Dienstplan gültig war, nicht bekannt ist», sagt Winistörfer. Er habe aber die Dienstpläne gesichtet und festgestellt: «In der Chirurgischen Klinik haben die Unterassistenten bisher einmal alle vier bis fünf Wochen acht Tage am Stück gearbeitet.»

Das sei klar nicht mit dem Arbeitsgesetz vereinbar. In Reaktion auf die Anfrage von zentral+ habe man die Regelung nun angepasst. «Für die Unterassistenten-Dienstplanung ab März 2015 haben wir bereits die nötigen Anpassungen vorgenommen, damit die Vorgaben des Arbeitsgesetzes eingehalten werden.»

«Das mit der Überbelastung stimmt schon»

Salome Berner *, ehemalige Unterassistentin

Weshalb wurde auf der Chirurgie bei der Einteilung der Praktikanten nicht aufs Arbeitsgesetz geachtet? «Ich nehme an, dass sie das nicht realisiert haben», sagt Winistörfer. «Da wurde einfach falsch geplant.» Ob es eine Supervision für die Abteilungsleiter im Umgang mit Unterassistenten gebe? «Nein», sagt Winistörfer.

Unterassistenten als Wirtschaftsfaktor

Sind die Unterassistenten für das Funktionieren der chirurgischen Klinik am Zuger Kantonsspital notwendig? Wurden sie deshalb so stark belastet? Auch das verneint Winistörfer. Das Zuger Kantonsspital beschäftige pro Jahr insgesamt rund 40 Unterassistentinnen und Unterassistenten. Ihre Anzahl in den einzelnen Kliniken schwanke deshalb über das Jahr gesehen beträchtlich. «Entsprechend sind sie für die Leistungserbringung nicht zwingend nötig, beteiligen sich aber entsprechend ihrem Kenntnis- und Erfahrungsstand an der Patientenbetreuung, um die Ausbildungsziele des Praktikums zu erreichen.» 

Salome Berner* hat auf der Chirurgie als Unterassistentin gearbeitet. Sie möchte anonym bleiben. Berner sagt: «Das mit der Überbelastung stimmt schon: Je nachdem wie viele Unterassistenten da waren, war es anstrengender oder nicht. Die Dienste wurden auf die vorhandenen Unterassistenten verteilt.» Nach ihrer Einschätzung waren die Unterassistenten für das Funktionieren der Abteilung durchaus notwendig, entgegen den Aussagen von Spitaldirektor Winistörfer. «Das ist aber wohl auf allen Chirurgischen Abteilungen so.»

Es hat ihr aber nicht schlecht gefallen am Zuger Kantonsspital: «Die Assistenz- und Oberärzte waren nett, ich bin auch nie zusammengestaucht worden, wie mir das Kollegen aus anderen Spitälern erzählt haben.» Was sie aber gestört habe seien die fehlenden Kompensationstage: «Wenn ich am Wochenende gearbeitet habe, konnte ich nur einen Tag als Kompensation einziehen, obwohl ich ja zwei Tage gearbeitet hatte.»

50 Stundenwoche auch für Praktikanten

Zur Überbelastung gehört auch die hohe Arbeitszeit: Am Zuger Kantonsspital wird den Unterassistenten eine 50-Stunden-Woche zugemutet, anders als an anderen Kantonsspitälern. «50 Stunden pro Woche sind gesetzlich zulässig», sagt Winistörfer. «Da es im Praktikum als Unterassistentin beziehungsweise Unterassistent darum geht, einen Einblick in die ärztliche Tätigkeit nach Studienabschluss zu gewinnen, ist die Arbeitszeit identisch mit der Arbeitszeit der Assistenzärztinnen und Assistenzärzte.» Teil der Arbeitszeit seien auch klinikinterne Weiterbildungen und die Rapporte.

Das sieht Dr. Käser vom Universitätsspital Zürich anders. Er betont zwar, dass 50 Stunden auch für Unterassistenten gesetzlich erlaubt seien, das sei jedoch nicht erstrebenswert. «Für Assistenzärzte legt der Gesamtarbeitsvertrag in Zürich eine Arbeitszeit von 50 Wochenstunden fest, doch darin sind acht Stunden für Weiterbildung eingerechnet.» Bei der Assistenzärztetätigkeit könne es schwierig sein, zwischen Patientenversorgung und Weiterbildung abzugrenzen, deshalb habe man diese 50-Stunden-Regel gewählt. Anders bei Unterassistenten: «Sie sind noch in der Ausbildung, daher gilt diese Weiterbildungszeit-Begründung für sie nicht. Für sie ist eine 42-Stunden-Woche anzustreben.»

* Name der Redaktion bekannt

 

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1 Kommentar
  • Profilfoto von eselsohr
    eselsohr, 09.03.2015, 07:18 Uhr

    Während eines Praktikums darf dies 1-2 mal vorkommen.Auch 50h sind OK. Jedoch natürlich mit der vollen Kompensation. Wenn die Studierenden dies such erlebt haben, werden diese realitätsnah Ausgebildet. Ein Praktikum ist kein Schönwetterprogramm. Oft werden in Praktikas die Teilnehmenden geschont, was ja nachher auch nicht im Berufsleben realistisch ist. Die Praktikumsteilnehmenden haben dadurch auch eine komplettere und umfassendere einsicht in Ihren Wahlberuf.

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