Luzern schiebt Initiative auf die lange Bank

Prämienverbilligung: Regierung nimmt SP den Wahlkampfwind aus den Segeln

Die SP bei der Einreichung ihrer Initiative «Für sichere Prämienverbilligungen».

(Bild: ida)

Die Luzerner SP fordert in einer Initiative, dass die Kürzung bei den Prämienverbilligungen teilweise rückgängig gemacht wird. Darüber abstimmen dürften die Luzerner nun aber erst 2020: Der Regierungsrat will abwarten, bis ein Bundesgerichtsurteil zum Thema vorliegt. Damit stellt er ein zentrales Wahlkampfthema der SP kalt – mit Absicht, glaubt deren Präsident.

Ein geschickter Schachzug der bürgerlichen Regierung oder ein sachlich gerechtfertigter Entscheid? Klar ist, dass die SP einen Rückschlag erwartet: Der Luzerner Regierungsrat will die Diskussion um die SP-Initiative «Sichere Prämienverbilligung – Abbau verhindern» vertagen. Er beantragt, die Frist zur Behandlung um ein Jahr zu verlängern, wie er in seiner Botschaft an den Kantonsrat festhält.

Das heisst: Statt Ende Februar 2019 müsste der Regierungsrat erst ein Jahr später Position beziehen, abgestimmt würde also frühestens 2020. Pikant ist der Antrag der bürgerlichen Regierung insbesondere mit Blick auf den nächsten Frühling: Ende März 2019 stehen die Wahlen an, Regierungsrat und Kantonsrat werden neu bestellt.

Für SP-Präsident David Roth ist klar, woher der Wind weht: «Die bürgerlichen Parteien wollen sich vor den Wahlen nicht zu diesem für sie unattraktiven Thema äussern. Das ist klar die Intention hinter dieser Verschiebung.» Die Wähler hätten aber ein Anrecht darauf, zu erfahren, wie die Parteien zum Thema Prämienverbilligung stünden, so Roth.

Sticht die Regierung absichtlich den SP-Wahlkampf aus?

«Es ist nachvollziehbar, dass man diesen Schluss ziehen könnte», sagt Rolf Frick, Leiter Rechtsdienst des Gesundheits- und Sozialdepartementes, angesprochen auf den Vorwurf. Ein Blick in die Botschaft zeige jedoch, dass der Antrag auf Fristverlängerung sachlich begründet sei. Denn der Regierungsrat begründet die Verlängerung mit einem hängigen Fall am Bundesgericht. Dieses muss entscheiden, ob die vom Kanton letztes Jahr vorgenommenen Kürzungen rechtens waren, nachdem das Kantonsgericht eine Beschwerde der SP im Februar abgewiesen hatte (zentralplus berichtete).

«Es geht hier nicht um ein politisches Spiel.»

David Roth, Präsident SP Kanton Luzern

Und das Wort der Richter hat für die Luzerner Regierung Gewicht: Es sei zu erwarten, dass das Bundesgericht Erwägungen macht, die für die Haltung der Regierung, einen allfälligen Gegenvorschlag und die Diskussion des SP-Anliegens von Bedeutung sind. «Eine Beratung der Initiative ist daher bis zum Vorliegen des bundesgerichtlichen Urteils nicht sinnvoll», argumentiert der Regierungsrat. Die Fristerstreckung sei damit sachlich begründet.

SP verlangt Planungssicherheit

Das Thema vermag zu bewegen. Wie sehr, zeigt die Tatsache, dass es weitherum für Reaktionen sorgte, als die Regierung letztes Jahr die Beiträge kürzte. Und dass die SP die nötigen Unterschriften für ihre Initiative in Rekordzeit sammelte (zentralplus berichtete). Obwohl auch die CVP ihrem eigenen Regierungsrat, Guido Graf, rote Linien aufzeigte (zentralplus berichtete), gibt die SP beim Thema den Ton an. Wenig überraschend attestierte darum auch der Luzerner Politologe Olivier Dolder der Prämienverbilligungs-Initiative für die Linken einen Nutzen für die Wahlen 2019 (zentralplus berichtete).

Insofern ist der Frust der SP verständlich, wenn die Regierung ihr nun ein wichtiges Wahlkampfthema kaltstellt. Parteipräsident David Roth gibt den Ball indes weiter: «Es ist nicht für die SP, sondern für die Bevölkerung frustrierend.» Für den SP-Präsidenten sind die Argumente der Regierung nicht nachvollziehbar. «Man kann über unsere Initiative abstimmen, unabhängig vom Entscheid des Bundesgerichts. Schliesslich geht es hier um Planungssicherheit für Familien.»

«Aufgrund der uns zur Verfügung stehenden Akten wissen wir, dass die Abklärungen vor Bundesgericht noch nicht abgeschlossen sind.»

Rolf Frick, Leiter Rechtsdienst Gesundheits- und Sozialdepartement

Roth räumt zwar ein, dass für die Stimmbürger hinsichtlich der Abstimmung eine gewisse Unsicherheit besteht, wenn nicht klar ist, ob die 2017 erfolgte Kürzung rechtens ist. Dennoch wirft er ein, dass der Regierungsrat voreilig handelt und nicht zuwartet bis Ende Februar 2019. «Er müsste die Frist ja nicht um ein ganzes Jahr verlängern, sondern lediglich, bis das Bundesgerichtsurteil vorliegt.»

Denn Roth geht davon aus, dass das Urteil bald gefällt wird. Denn der letzte Schriftenwechsel des Bundesgerichts sei abgeschlossen. Anders der Regierungsrat: Er erwartet nicht, dass das Bundesgerichtsurteil bis Ende Februar 2019 vorliegt. «Aufgrund der uns zur Verfügung stehenden Akten wissen wir, dass die Abklärungen vor Bundesgericht noch nicht abgeschlossen sind», sagt Rolf Frick, Leiter Rechtsdienst des Gesundheits- und Sozialdepartementes. Zudem fügt er an: Würde man erst kurz vor Ablauf der Frist Ende Februar 2019 eine Verlängerung beantragen – und der Kantonsrat dies ablehnen –, «hätte die Regierung zu wenig Zeit, um eine Botschaft zur Volksinitiative auszuarbeiten».

Ironie der Geschichte

Der Lauf der Dinge entbehrt nicht einer gewissen Ironie: Denn just das juristische Vorpreschen der SP vor Bundesgericht dient nun als Grund für die Verzögerung. Hat die SP also schlicht ungeschickt taktiert?

Parteipräsident David Roth winkt ab: «Es geht hier nicht um ein politisches Spiel. Der Kanton hat viele Menschen in existenzielle Nöte gebracht – unserer Ansicht nach, indem er das Bundesgesetz falsch auslegt.» Deshalb sei der Gang vor Gericht keineswegs nur eine Frage des Taktierens.

So oder so: Nach dem Takt der SP spielt die Regierung mit ihrem Antrag ganz bestimmt nicht.

Prämienverbilligungs-Initiative: Darum geht es

Das Gesetz schreibt vor, dass Bund, Kantone und Gemeinden Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen unterstützen, damit sie nicht zu stark unter der Last der Krankenkassenprämien leiden. Streitpunkt ist die Frage, wer in Luzern von Prämienverbilligungen profitiert.

Im Kanton Luzern waren bis vor zehn Jahren Familien mit einem Nettojahreseinkommen von 120’000 Franken bezugsberechtigt. In der Zwischenzeit hat die Regierung die massgebliche Limite mehrmals verschärft: Letztes Jahr senkte er sie von 75’000 rückwirkend auf den 1. Januar 2017 auf 54’000 Franken. 7’670 Haushalte mussten bereits ausbezahlte Prämienverbilligungen zurückbezahlen (zentralplus berichtete).

 Diese Kürzung will die SP rückgängig machen. Ihre Initiative verlangt, dass der Zustand von 2016 die minimale Basis für die Prämienverbilligung bildet. Die massgebliche Höhe des Einkommens soll wieder auf 75’000 Franken angehoben werden. Zudem soll die Untergrenze auf Gesetzesstufe verankert werden. Das würde laut SP verhindern, dass die Prämienverbilligung bei hohem Spardruck zum Spielball der Budgetdebatte wird und eine Änderung im Bedarfsfall per Referendum bekämpft werden könnte.

Gleichzeitig verlangt die SP in einem Vorstoss, dass die steigenden Mittel des Bundes für die Prämienverbilligung vollumfänglich der Luzerner Bevölkerung zugutekomm. Der Bund erhöht seinen Beitrag auf 2019 hin um 5,2 Millionen Franken, während der Kanton und die Gemeinden ihren jeweils um 1,3 Millionen senken. Die SP kritisiert, dass der Kanton dank dem zusätzlichen Geld aus Bern den eigenen Beitrag kürzt und damit «de facto Bundesgelder zur Sanierung der Kantonsfinanzen verwendet» (zentralplus berichtete).

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon