Prämienverbilligung: Familien und Jugendliche erhalten weniger

Die neuen Regelungen der Prämienverbilligung trifft Familien mit Kinder und Jugendliche. Neu gilt nicht das steuerliche Einkommen und Vermögen ausschlaggebend, sondern das Nettoeinkommen und das Reinvermögen.

Wie die «Neue Luzerner Zeitung» berichtet, gilt neu eine Einkommenschwelle von 80’000 Franken (vorher: 100’000 Franken), um Prämienverbilligungen zu erhalten. Dies treffe vor allem Familien des Mittelstandes. Als einzige Partei gegen diese Änderung waren im Kantonsrat die Grünen.

 

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