Der Luzerner Regierungsrat setzt die Vorgaben des Gegenvorschlags zur Volksinitiative «Sichere Prämienverbilligung – Abbau verhindern» bereits für das Jahr 2020 um. Haushalte in bescheidenen finanziellen Verhältnissen sollen damit weniger belastet werden.
Nach dem Bundesgerichtsurteil zu den Kürzungen des Kantons bei den Prämienverbilligungen musste die Regierung handeln – und erarbeitete einen Gegenvorschlag (zentralplus berichtete).
Die individuelle Prämienverbilligung ist eine flankierende Massnahme der Sozialpolitik im Bereich der Krankenversicherung. Sie ist ein wichtiges Instrument, um Haushalte in bescheidenen finanziellen Verhältnissen zu entlasten – so auch Familien mit mittleren Einkommen.
Der Regierungsrat definierte nun die Voraussetzungen für den Anspruch auf die individuelle Prämienverbilligung.
Regierungsrat setzt Gegenvorschlag zur Volksinitiative bereits 2020 um
Für die Berechnung des Anspruchs auf Prämienverbilligung im Jahr 2020 setzt der Regierungsrat bereits die Parameter des Gegenvorschlages zur Volksinitiative «Sichere Prämienverbilligung – Abbau verhindern» um.
Dieser Gegenvorschlag wurde vom Kantonsrat im Oktober 2019 einstimmig angenommen. Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf sagt dazu: «Wir haben ein politisches Versprechen abgegeben, dass wir die neuen gesetzlichen Standards bereits auf das kommende Jahr hin umsetzen. Dieses Versprechen lösen wir hiermit ein.»
Finanzielle Belastung der Haushalte wird reduziert
«Im Jahr 2020 werden die Budgets der Luzerner Haushalte weniger durch Krankenkassenprämien belastet sein als im laufenden Jahr», teilt die Staatskanzlei Luzern am Mittwoch mit.
Einerseits sinken die Prämien über alle Altersgruppen hinweg durchschnittlich um 1,5 Prozent. Andererseits setzt der Regierungsrat die Richtprämien für den Anspruch auf Prämienverbilligung für das Jahr 2020 neu bei 84 statt 83 Prozent der Durchschnittsprämie fest. In den einzelnen Prämienregionen gelten die folgenden Richtprämien:
Richtprämien 2020 | Prämienregion 1* | Prämienregion 2* | Prämienregion 3* |
Erwachsene | 4'500 Franken | 4'140 Franken | 3'984 Franken |
Junge Erwachsene | 3'420 Franken | 3'120 Franken | 3'000 Franken |
Kinder | 1'056 Franken | 972 Franken | 936 Franken |
*Die Luzerner Gemeinden sind in drei Prämienregionen eingeteilt. Zur Region 1 gehören Luzern, Emmen, Kriens, Horw und Ebikon. Zur Region 2 zählen Adligenswil, Buchrain, Dierikon, Eich, Malters, Meggen, Meierskappel, Neuenkirch, Nottwil, Oberkirch, Root, Rothenburg, Ruswil, Schenkon, Sempach, Sursee, Udligenswil, Werthenstein und Wolhusen. Die restlichen 59 Gemeinden bilden die Prämienregion 3.
Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung zur Hälfte verbilligt
Anspruch auf Prämienverbilligung haben Haushalte, deren Ausgaben für die Krankenkassenprämien mindestens zehn Prozent des massgebenden Einkommens übersteigen.
Der selber zu tragende Anteil steigt mit zunehmendem Einkommen. Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung werden ausserdem bis zu einer bestimmten Grenze des massgebenden Einkommens zur Hälfte verbilligt. Für Paare mit Kind liegt die Grenze bei 76'496 Franken und bei Unverheirateten mit Kind bei 61'197 Franken. Die Grenze erhöht sich pro Kind um 9'000 Franken.
Weitere Informationen findest du auf: www.ahvluzern.ch
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